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Diese Strafen drohen für getunte Pedelecs


Schneller unterwegs?
Diese Strafen drohen für getunte Pedelecs

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 28.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Pedelecs: Bis 25 km/h gilt das umgangssprachlich als E-Bike bezeichnetes Zweirad als normales Fahrrad.Vergrößern des BildesPedelecs: Bis 25 km/h gilt das umgangssprachlich als E-Bike bezeichnetes Zweirad als normales Fahrrad. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)
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E-Bikes boomen, viele schätzen den elektrischen Rückenwind bis 25 km/h – einige wären damit gerne auch noch schneller unterwegs. Wer allerdings sein normales Pedelec tunt, riskiert empfindliche Strafen.

Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor bis 25 km/h beim Treten. Rein rechtlich gilt so ein umgangssprachlich auch E-Bike genanntes Zweirad dann als normales Fahrrad. Wer es aber schneller oder stärker macht, baut es zum Kraftfahrzeug um, warnt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Den Status als Fahrrad hat es dann verloren – mit bösen Folgen.

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Denn wer so ein illegal frisiertes Elektrofahrrad im Straßenverkehr bewegt, riskiert unter anderem Bußgelder, Strafen, Führerscheinverlust und bekommt in der Regel Teilschuld bei Unfällen.

Keine Versicherung haftet

Außerdem kommt keine Versicherung für Schäden auf. Denn der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung erlischt dann. Normalerweise übernimmt diese die Schäden Dritter bei mit Fahrrädern verursachten Unfällen. Als Fahrrad gilt auch ein Pedelec – wenn sein Motor auf maximal 250 Watt Nenndauerleistung kommt. Und es darf auch nur bis 25 km/h beim Treten unterstützen.

Auch wer als Werkstatt seinen Kunden das Pedelec illegal tunt, muss mit gravierenden Folgen rechnen, so der ZIV. Unter anderem können die Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit und eine Beihilfe zu einer Straftat zur Last gelegt werden. Zudem könnte die Tunerwerkstatt auch für entstandene Sach- und Personenschäden haften müssen, was besonders bei letzteren existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann.

Pedelecs können auch legal flotter fahren

In der Theorie könnte man getunte Pedelecs ganz offiziell als Fahrzeug zulassen. Aber in der Praxis dürfte das auch wegen der enormen Kosten für alle Prüfungen und Legitimationen nichts sein, was für Privatpersonen infrage kommt, erläutert der ZIV.

Ein Tipp für alle, die schneller auf einem Pedelec unterwegs sein wollen, könnte die Anschaffung eines S-Pedelecs sein. Die unterstützen bis 45 km/h. Doch für diesen elektrischen Rückenwind sind unter anderem ein Führerschein und ein Versicherungskennzeichen nötig. Außerdem gilt die Helmpflicht – denn die S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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