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Fahrverbot umgehen: Das können Sie tun


Verkehrsrecht
Fahrverbot umgehen: Das können Sie tun

t-online, Ariane Kohl

Aktualisiert am 23.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Wer bereit ist, eine höhere Geldstrafe zu zahlen, kann trotz Vergehen sein Auto nutzen.Vergrößern des BildesEntzug der Fahrerlaubnis: Wer bereit ist, eine höhere Geldstrafe zu zahlen, kann in manchen Fällen trotz Fahrvergehens sein Auto nutzen. (Quelle: gesrey/Getty Images)
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Wurde ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie schnell handeln. Die Möglichkeit das zu umgehen, haben Sie nur, wenn Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Worauf Sie darüber hinaus achten sollten.

In einigen Fällen ist es durchaus möglich, einem Fahrverbot zu entkommen. Das richtet sich vor allem nach der Schwere des Vergehens, aber auch die persönlichen Umstände spielen eine Rolle. Um ein kurzes Fahrverbot abzuwenden, können Sie beispielsweise eine Gebühr bezahlen. Im Einzelfall kann aber auch ein Punkteabbaukurs dabei helfen, nicht auf die gewohnte Mobilität im Straßenverkehr verzichten zu müssen.

Geldstrafe anstatt Fahrverbot: Das gilt laut deutschem Verkehrsrecht

Ein Einspruch gegen ein verhängtes Fahrverbot kann sich für den Autofahrer grundsätzlich lohnen. Viele Ordnungswidrigkeiten sind nämlich fehlerhaft, das Strafmaß ist dann unangemessen hoch. Das Fahrverbot dient bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung dazu, einen Kraftfahrer durch diese gravierende Sanktionierung von weiteren Fehltritten abzuhalten. Es ist jedoch nicht zumutbar, dass ein auf das Auto angewiesener Mensch deshalb seine finanzielle Existenz aufs Spiel setzen muss. Ein Fahrverbot können Sie nach gültigem Recht daher umgehen, wenn Sie

  • beruflich oder krankheitsbedingt auf Ihren Pkw angewiesen sind.
  • bereit sind, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen anstatt des Fahrverbots.
  • ein Verkehrsdelikt begangen haben, bei dem sich ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln lässt (das geht beispielsweise nicht bei Trunkenheit am Steuer, in der Probezeit oder beim Überfahren einer roten Ampel).
  • sich einen Fachanwalt suchen, der Ihre Rechte vor einem Richter durchsetzen kann.

Wann lässt sich ein Fahrverbot nicht umgehen?

Werden Sie wiederholt bei Verstößen gegen die StVO erwischt, müssen Sie den Führerschein für die angeordnete Dauer abgeben. Das ist wichtig zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Ersttäter werden in Deutschland grundsätzlich milder behandelt als Wiederholungstäter. Haben Sie im Verkehrsregister in Flensburg bereits diverse Punkte angesammelt aufgrund von Fehlverhalten im Straßenverkehr, kann das Fahrverbot kaum umgangen werden. Auch wer beim Autofahren unter Einfluss von berauschenden Substanzen von der Polizei angetroffen wird, muss mit einem nicht verhandelbaren Fahrverbot rechnen und kann sich also nicht so einfach freikaufen.

Verwendete Quellen
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