t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeMobilitätRecht und Verkehr

Führerschein und Fahrerlaubnis – was ist der Unterschied? | Auto-Ratgeber


Häufig verwechselt
Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Von dpa, mab

Aktualisiert am 18.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Führerschein: In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen.Vergrößern des BildesFührerschein: In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen. (Quelle: Marius Becker/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Fahrerlaubnis und Führerschein – im Alltag werden die Begriffe oft verwechselt. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied, den Autofahrer kennen sollten.

Die Fahrerlaubnis muss für die jeweilige Kraftfahrzeugklasse erworben werden. Der Führerschein hingegen ist das amtliche Dokument, das bestätigt, dass ein Kraftfahrer über die entsprechende Erlaubnis verfügt.

Dieses Dokument müssen Autofahrer stets im Original dabeihaben. Wenn es von einem Polizisten verlangt wird, müssen Sie den Führerschein aushändigen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Es gibt 16 Fahrerlaubnisklassen

In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen, angefangen vom Kleinkraftrad (Klasse AM), über Kraftfahrzeuge der Klasse B bis hin zu Zugmaschinen (Klassen T und L).

E-Bikes und S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis Tempo 45 und eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW leisten, sind als Kleinkraftrad eingestuft. Auch für sie benötigen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.

E-Bike, Pedelec und S-Pedelec – die Unterschiede
Jedes Fahrrad mit Elektromotor wird als E-Bike bezeichnet. Und dann unterscheidet man: Kann der Motor das Fahrrad allein antreiben? Oder unterstützt er nur die Trittbewegung des Fahrers? In diesem Fall wird auch vom Pedelec gesprochen. Eine weitere Sonderform wiederum ist das S-Pedelec. Hier unterstützt der Motor den Fahrer bis zu Tempo 45. Vorgeschrieben sind deshalb ein Versicherungskennzeichen und ein Helm. Das S-Pedelec gehört außerdem nicht auf Radwege, Waldwege und in Fußgängerzonen, sondern auf die Straße. Beim normalen Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer nur bis Tempo 25.

Kurzum: Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, dass man ein bestimmtes Fahrzeug führen darf. Der Führerschein bestätigt, dass diese Erlaubnis erteilt wurde. Oftmals sprechen wir – auch t-online – zum besseren Verständnis ganz einfach von Führerscheinklassen – obwohl es genau genommen Fahrerlaubnisklassen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website