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Auto – Radarwarner als App oder im Navi: Hohe Strafen im Ausland


So teuer können Radarwarner und Blitzer-Apps werden

Von dpa-tmn, mab

Aktualisiert am 04.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Blitzer-Warner auf dem Smartphone: Die Apps während einer Rast zu benutzen, ist kein Problem. Anders sieht es während der Fahrt aus.Vergrößern des BildesBlitzer-Warner auf dem Smartphone: Die Apps während einer Rast zu benutzen, ist kein Problem. Anders sieht es während der Fahrt aus. (Quelle: Eifrig Media GmbH/dpa-bilder)
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Radarwarner und Blitzer-Apps auf dem Telefon können Autofahrer rechtzeitig vor den Messgeräten der Polizei warnen – zumindest theoretisch. In der Praxis gelten jedoch andere Regeln und außerdem hohe Bußgelder.

Blitzer-Apps fürs Telefon lassen sich sehr einfach herunterladen und benutzen. Beides ist erlaubt – aber auch am Steuer eines Autos? Und was ist mit Radarwarnern, die nur zu diesem Zweck gebaut wurden?

Verbotene Funktionen in Deutschland

In Deutschland sind Radarwarnfunktionen des Navis oder sogenannte Blitzer-Apps für Fahrzeugführende verboten. Wer sie am Steuer benutzt, muss mit bis zu 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Theoretisch darf die Polizei das Smartphone mit der App sogar beschlagnahmen. In der Praxis geschieht das aber kaum.

Anders sieht es bei speziellen Radarwarn-Geräten aus, die keine andere Funktion haben: Sie sind strikt verboten, werden bei einer Kontrolle einkassiert und teilweise anschließend vernichtet. Auch hier blühen dem Fahrer das Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Register.

Apps und Radarwarner – was ist der Unterschied?

App und Navi warnen den Fahrer nur vor Geräten an bekannten Standorten. Sie suchen jedoch nicht selbst aktiv nach Radarfallen.

Reine Radarwarner hingegen spüren die Strahlen von Messgeräten auf. Wenn sie eine Radarfalle entdecken, informieren sie den Fahrer. Bei ihrer Suche können sie die Messung der Polizei stören. Deshalb ist es illegal, sie im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen (das bedeutet, man könnte es während der Fahrt aktivieren).

Blitzer-Apps: Auch Beifahrer darf Gerät nicht betreiben

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet dem Fahrer, einen Blitzerwarner zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen – das gilt auch für den Beifahrer: Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden hat, ist die Nutzung von Blitzer-Apps für beide verboten.

Eines aber ist unproblematisch: Vor dem Start oder während einer Rast darf man sich per Navi oder App über die Blitzer entlang der geplanten Route informieren.

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Im Ausland droht bis zu einem Jahr Haft

Das Mitführen und Benutzen ist nahezu überall in Europa verboten, die Geldstrafen sind aber sehr unterschiedlich. In Bulgarien etwa droht lediglich, eine Geldbuße – in Belgien hingegen eine saftige Geldstrafe oder gar Haft zwischen 15 Tagen und sechs Monaten.

In Italien liegt die Strafe bei mindestens 800 Euro, in Griechenland beginnt sie bei 2.000 Euro plus 30 Tage Fahrverbot. Österreich kassiert sogar 5.000 Euro, genau wie Luxemburg – dort kann aber auch eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr verhängt werden.

Am besten informieren sich Autofahrer ganz genau über die jeweils geltenden Bestimmungen – etwa auf den Webseiten der Autoclubs, der Botschaften, Konsulate oder Fremdenverkehrsämter. Im Zweifel gehen Sie lieber von einem Verbot aus.

Verwendete Quellen
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