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Urteil: Anlassloses Filmen im Auto ist nicht erlaubt


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Frau wegen Videoaufnahmen im Verkehr verurteilt

dpa, Thilo Schröder

02.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Viele Autofahrer haben Kameras im Auto. Doch das Filmen kann teuer werden.
Viele Autofahrer haben Kameras im Auto. Doch das Filmen kann teuer werden. (Quelle: GOLFX/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren.

Frau muss Geldstrafe zahlen

Das Gericht hat eine 52-Jährige zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17). Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. Als ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigt hatte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei.

Recht auf Selbstbestimmung verletzt

Der zuständige Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und die Frau "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht allerdings, dass die Frau nur 1500 Euro netto verdiene.

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