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Wann ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden muss


Rote Ampel überfahren
Wann ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden muss

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 13.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Rotes und gelbes Licht zeigt eine Ampel an einer Kreuzung an: Wer über rot fährt, kann seinen Führerschein verlieren.Vergrößern des BildesRotes und gelbes Licht zeigt eine Ampel an einer Kreuzung an: Wer über rot fährt, kann seinen Führerschein verlieren. (Quelle: Holger Hollemann/dpa)
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Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss nicht nur eine Geldbuße fürchten. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, droht ein Fahrverbot. Das muss dem Autofahrer aber nachgewiesen werden.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß muss einem Autofahrer nachgewiesen werden. Das zeigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 2 SsOWi 160/16 (90/16). Der Fall: Ein Autofahrer fuhr bei Rot über eine Ampel. Vor Gericht gab es dafür ein Fahrverbot. Der Richter begründete es damit, dass die Fußgängerampel bereits Grün gezeigt habe und der Autofahrer so bereits länger als eine Sekunde Rot gehabt haben musste.

Dieser behauptete das Gegenteil: Es handele sich um einen einfachen Verstoß, meinte er und legte Beschwerde ein.

Gericht hebt Fahrverbot auf

Das Oberlandesgericht gab ihm Recht. Der Richter der ersten Instanz habe nicht dargelegt, warum er der Meinung war, dass eine Fußgängerampel erst dann auf Grün umspringt, wenn die Ampel für den Straßenverkehr schon eine Sekunde lang Rot zeigt.

Das Gericht konnte nicht überprüfen, ob diese Annahme richtig war, und hob das Fahrverbot auf. Der Autofahrer musste 90 Euro Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß bezahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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