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Neue Versicherungskennzeichen ab März für Mopeds und Co.


Wer betroffen ist
Viele brauchen nun ein neues Versicherungskennzeichen

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 18.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Nicht vergessen: Für bestimmte E-Bikes, E-Tretroller und einige andere Fahrzeuge sind ab 1. März nur noch die neuen grünen Versicherungskennzeichen gültig.Vergrößern des BildesNicht vergessen: Für bestimmte E-Bikes, E-Tretroller und einige andere Fahrzeuge sind ab 1. März nur noch die neuen grünen Versicherungskennzeichen gültig. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Einige Fahrräder, aber auch Mofas, Mopeds und die elektrischen E-Tretroller brauchen ein Versicherungskennzeichen. Das alte blaue läuft nun aber aus. Der Stichtag für den Umtausch rückt näher.

Unter anderem für Roller, Mofas und Mopeds gilt ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer dann noch mit dem alten blauen fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz, informiert der Bund der Versicherten (BdV).

Auch einige E-Bikes und sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen haben. Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

E-Bike, Pedelec und S-Pedelec – die Unterschiede

Für manches E-Bike ist das Kennzeichen vorgeschrieben, andere brauchen es nicht. Woran liegt das?

Jedes Fahrrad mit Elektromotor wird als E-Bike bezeichnet. Und dann unterscheidet man:

Kann der Motor das Fahrrad allein antreiben? Dann ist das E-Bike eigentlich kein E-Bike mehr, sondern – rechtlich gesehen – ein Mofa. Das bedeutet: Sie müssen es anmelden und brauchen den passenden Führerschein, um es zu fahren. Diese Modelle sind aber im Handel und auf der Straße kaum zu finden, spielen also keine große Rolle.

Oder unterstützt der Elektromotor nur die Trittbewegung des Fahrers? In diesem Fall wird auch vom Pedelec gesprochen. Das Kürzel steht für "Pedal Electric Cycle". Dieses Fahrrad, das beispielsweise steile Berge oder Gegenwind erträglicher macht, gilt als das klassische E-Bike. Sobald Sie in die Pedale treten, bekommen Sie Unterstützung vom aktivierten Motor. In mehreren Stufen können Sie einstellen, wie sehr der Motor mithilft. Seine Leistung ist aber auf höchstens 250 Watt begrenzt. Beim normalen Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer bis Tempo 25.

Eine weitere Sonderform ist das S-Pedelec. Hier unterstützt der Motor den Fahrer bis zu Tempo 45. Vorgeschrieben sind deshalb ein Versicherungskennzeichen und ein Helm. Das S-Pedelec gehört außerdem nicht auf den Radweg, sondern auf die Straße. Auch auf Waldwegen und in Fußgängerzonen, die für Fahrräder freigegeben sind, hat es nichts zu suchen.

Ein Tarifvergleich kann sich lohnen

Ein Vergleich der Tarife lohne sich, denn die Beiträge variierten mitunter beträchtlich, so der BdV. Anhand des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer auch ermitteln, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.

Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben: zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Tretroller.

Mehr Versicherungsschutz ist freiwillig

Wer über die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern will, kann auch eine Teilkasko abschließen. Die tritt etwa bei Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art ab.

Wichtig: Darauf achten, dass der Versicherer auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur so leistet die Versicherung auch, wenn beispielsweise jemand sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region parkt und es dann durch das Wasser zu Schaden kommt, nennt der BdV ein Beispiel.

Für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug kommt nur eine Vollkasko auf. Die lohne sich aber nur bei Fahrzeugen mit hohem Wiederbeschaffungswert, da die Vollkasko in diesem Bereich meist vergleichsweise hohe Prämien hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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