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Spielstraße: Darf man hier parken?


Diese Sonderregeln gelten
Spielstraße: Darf man hier parken?

Von Markus Abrahamczyk

27.04.2021Lesedauer: 2 Min.
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Verkehrsberuhigter Bereich: Häufig wird er als Spielstraße bezeichnet. Aber das ist nicht richtig.Vergrößern des Bildes
Verkehrsberuhigter Bereich: Häufig wird er als Spielstraße bezeichnet. Aber das ist nicht richtig. (Quelle: Rolf Kremming/imago-images-bilder)

Um die Spielstraße und ihre Sonderregeln gibt es immer wieder Verwirrung und Irrtümer. Das könnte daran liegen, dass es solche Straßen überhaupt nicht gibt. Aber was gilt dann?

Ist das Parken in der Spielstraße erlaubt? Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn den Begriff der Spielstraße gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt nicht. Stattdessen werden verschiedene Verkehrszeichen häufig missverstanden und als Beschilderung einer Spielstraße gedeutet. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten.

Durchfahrt verboten

Weißer Kreis mit rotem Rand, darunter ein spielendes Kind: Die Kombination dieser beiden Schilder verstehen viele Autofahrer als den Beginn einer Spielstraße.

Das bedeuten die Verkehrszeichen
Zeichen 250: Es verbietet jeglichen Fahrverkehr, und zwar ohne Einschränkung.
Zusatzzeichen 1010-10: Es erlaubt die Benutzung der gesamten Straße durch Fußgänger, also auch durch spielende Kinder.

In eine solche Straße einzufahren, ist gemäß Zeichen 250 verboten. Das gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anlieger. Und daraus ergibt sich, dass hier natürlich auch niemand parken darf. Allerdings ist die Kombination dieser beiden Schilder sehr selten zu finden.

Verkehrsberuhigter Bereich

Häufiger zu finden sind zwei andere Schilder. Sie zeigen ebenfalls unter anderem ein spielendes Kind, kennzeichnen aber einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem besondere Regeln gelten. Oftmals wird er ebenfalls als Spielstraße angesehen.

Der Grund: Fußgänger dürfen diese Straße in voller Breite nutzen, demnach können hier auch Kinder spielen.

Das bedeuten die Verkehrszeichen
Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, gekennzeichnet durch roten Balken.

Der wichtigste Unterschied: Hier dürfen Autos und Motorräder fahren – und auch parken. Allerdings nur auf Flächen, die dafür vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind. Sonst winkt ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro (bei Behinderung anderer: 15 Euro). Wenn Sie mehr als drei Stunden lang falsch parken, verdoppelt sich die jeweilige Buße. Das Halten hingegen ist überall erlaubt.

Und es gibt einige weitere Besonderheiten im verkehrsberuhigten Bereich: Fußgänger und Fahrende sind hier gleichberechtigt. Deshalb ist hier höchstens Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Da es dafür keine genaue Definition gibt, gilt ein Tempo von sieben km/h als guter Richtwert. Fußgänger dürfen weder behindert, noch gefährdet werden. Notfalls müssen Fahrende also warten.

Innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone gilt übrigens die Rechts-vor-Links-Regel. Wer die Zone verlässt, muss aber immer dem querenden Verkehr den Vorrang lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Bußgeldkatalog
  • Eigene Recherche
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