Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextJamaika-Koalition in Kiel ist vom TischSymbolbild für einen TextBundestag winkt LNG-Gesetz durchSymbolbild für einen TextRihannas Baby ist daSymbolbild für einen TextLufthansa-Ticket für 24.000 DollarSymbolbild für einen TextBericht: Kovac vor Bundesliga-ComebackSymbolbild für einen TextEx-Bundesligatrainer muss bangenSymbolbild für einen TextImmer mehr Affenpocken-Fälle weltweitSymbolbild für ein VideoForscher finden Hinweis auf ParalleluniversumSymbolbild für einen TextKomponist Vangelis ist totSymbolbild für einen Text400 Reisende in Hitze-ICE gefangenSymbolbild für einen Watson TeaserRTL-Moderatorin zeigt sich oben ohne

Bußgeldbescheid: Reicht Whatsapp-Nachricht für Zustellung?

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Bußgeldbescheid wurde zugestellt - wirklich? Diese Frage müssen in manchen Fällen sogar Gerichte klären.
Ein Bußgeldbescheid wurde zugestellt - wirklich? Diese Frage müssen in manchen Fällen sogar Gerichte klären. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn/Archivbild./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Trier (dpa/tmn) - Erhalten Autofahrer einen Bußgeldbescheid nur als Foto per Whatsapp, gilt er als nicht zugestellt. Das gleiche ist der Fall, wenn ihnen vom Bescheid nur erzählt wird. Um wirksam zu sein, müssen sie das Dokument selbst oder eine vollständige Kopie davon in Händen halten können. Das Original ist nicht erforderlich.

Als elektronische Kopie muss es zum Beispiel als Scan, Fotokopie oder Telefax vorliegen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 35a OWi 52/20) des Amtsgerichts Trier, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Mutter schickt den Bescheid weiter - als Foto per Whatsapp

Im diesem Fall ging es um einen Mann, der einen Bußgeldbescheid an seine Meldeanschrift bei seiner Mutter zugeschickt bekam. Er selbst war aber umgezogen, hatte sich aber noch nicht umgemeldet. Vom Bescheid schickte die Mutter ihrem Sohn ein Foto per Whatsapp. Dieses zeigte die obere Hälfte des Bescheids. Es kam zum Streit darüber, ob der Bescheid dem Mann wirksam zugestellt worden sei, was ein Gericht klären musste.

Es entschied, dass der Bescheid nicht wirksam sei. Den Einwurf in den Briefkasten der Meldeadresse ist eine sogenannte Ersatzzustellung, da nicht direkt an die betroffene Person zugestellt wurde. Das setze laut Gericht voraus, dass die Person auch tatsächlich dort wohnt. Das war hier nicht mehr der Fall. Und auch das Foto reichte nicht aus.

ANZEIGEN
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meistgelesen
Könnte die Nato Erdoğan einfach rauswerfen?
Recep Tayyip Erdoğan: Der türkische Präsident blockiert den Nato-Beitritt von Schweden und Finnland.


Welche Formen der Kopie sind ausreichend?

Bei sogenannten Zustellungsmängeln gelte der Bescheid dann als zugestellt, wenn der den Betroffenen tatsächlich zugänglich gemacht wurde. Eine mündliche Information darüber reicht nicht aus. Das Original sei aber nicht erforderlich. Bei einer elektronischen Kopie sind Scans, Fotokopien, Telefaxe ausreichend, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Ein Foto sei aber kein Scan und genüge nicht der Schriftform.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk
Trier
Auto-Themen

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website