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Technische Mängel: Todesfolge durch Fahrlässigkeit


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Technische Mängel mit Todesfolge

Von dpa-tmn
29.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Unfälle auf der Autobahn gehen leider nicht selten tödlich aus.
Unfälle auf der Autobahn gehen leider nicht selten tödlich aus. (Quelle: dpa-bilder)
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Gemeinhin sind Autobahnen die Straßen mit der geringsten Unfallhäufigkeit. Doch wenn es im Hochgeschwindigkeitsbereich kracht, dann richtig. Neben Fahrfehlern sind technische Defekte ursächlich. Gerade findet ein entsprechender Prozess vor dem Amtsgericht in Winsen statt. Doch zu welchen Maßnahmen sind Fahrzeughalter und -führer über die obligatorische Hauptuntersuchung hinaus verpflichtet?

Im Prozess um einen tödlichen Unfall aufgrund abgefahrener Reifen hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Winsen bestritten, von Mängeln des Fahrzeugs gewusst zu haben. "Äußerlich hatten die Reifen noch Profil", sagte der 24-Jährige beim Prozessauftakt.

Ein Toter: Unfall ereignete sich bei Tempo 180 oder mehr

Bei einer Geschwindigkeit von mindestens 180 Kilometer pro Stunde sei einer der Reifen des Autos geplatzt. Der Wagen sei daraufhin gegen die Leitplanke geschleudert. Von der Wucht des Aufpralls wurde der nicht angeschnallte Beifahrer aus dem Auto geschleudert. Der 23-Jährige starb wenig später im Krankenhaus. Die beiden anderen Beifahrer erlitten schwere innere Verletzungen.

Staatsanwaltschaft wirft Fahrlässigkeit vor

Laut Anklage hatten die Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen, was der Angeklagten hätte erkennen können und müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Das müssen Sie als Fahrer beachten

Fahrer müssen ihren Wagen regelmäßig durchchecken. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: "Selbst wenn ich ein fremdes Auto fahre, bin ich als Fahrer in der Pflicht, mich über den Zustand informiert zu haben", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

Zustand der Reifen besonders wichtig

Fahrer und Halter müssen dafür sorgen, dass die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter nicht unterschreiten. Bei einem Unfall können unter Umständen beide haftbar gemacht werden: "Wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind, kann auch der Halter verantwortlich gemacht werden, wenn er Kenntnis von Mängeln hatte", erklärt ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme.

Sicher ist sicher: Mindestens drei Millimeter Profil

Der ADAC rät, aus Sicherheitsgründen Sommerreifen nicht auf weniger als 3 Millimeter herunterzufahren. Unter anderem verschlechtern sich ansonsten die Nässeeigenschaften deutlich. Einen Check können die Autofahrer mit einer 1-Euro-Münze machen, indem sie diese an verschiedenen Stellen der Lauffläche in das Profil stecken. Ihr drei Millimeter breiter Messingrand sollte dabei ganz darin verschwinden. Genauer sind Messungen mit einem Reifenprofiltiefenmesser. Den gebe es meist kostenlos bei einem Reifenhändler.

Unabhängig vom Profil nach zehn Jahren wechseln

Ein Höchstalter bei Autoreifen ist nicht vorgeschrieben. Allerdings rät der ADAC dazu, die Reifen nach acht bis zehn Jahren auszutauschen, weil nach dieser Zeit erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit eines Defektes steige. Das Reifenalter lässt sich anhand der DOT-Nummer auf einer Reifenflanke erkennen. Die letzten vier Stellen dieser DOT-Nummer stehen für das Produktionsdatum mit Produktionswoche- und Jahr. Die Ziffern "0916" etwa bedeuten: Der Reifen stammt aus der neunten Woche 2016.

Neben den Reifen auch die Bremsen checken

Der Fahrer hat die Bremsen zu kontrollieren. Bei einem Unfall ist laut AvD-Experte Engelmohr zu bedenken: "Neben der Haftung besteht oftmals auch Regresspflicht." Das bedeute, dass sich Versicherungen das Geld, das sie zahlen müssen, vom Verursacher zurückholen.

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