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Wegen Chipmangel: Krankenkassen können Gesundheitskarten nicht ausliefern


Medienbericht
Chipmangel könnte elektronische Gesundheitskarte verzögern

Von t-online, jnm

Aktualisiert am 07.07.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 158683204Vergrößern des BildesZwei elektronische Gesundheitskarten des aktuellen Typs G 2.1: Die Ausstellung könnte sich in den kommenden Monaten deutlich verzögern, befürchten einige Kassen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg)
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Die elektronische Gesundheitskarte kommt: Sie soll E-Rezepte ermöglichen und alles einfacher machen. Doch nun gehen manchen Kassen vorzeitig die Karten aus.

Einige Krankenkassen müssen die Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte offenbar vorerst aussetzen. Das berichtet das IT-Portal "heise.de". Grund für die Verzögerung seien Lieferschwierigkeiten bei einem Chip, der in die Karte eingebaut wird.

So erklärte der größte Versicherer AOK auf Nachfrage durch "heise.de", dass man unter anderem wegen des Shanghai-Lockdowns derzeit nicht ausreichend Chips für die Gesundheitskarten erhalte. Versicherte, für die nicht rechtzeitig eine elektronische Gesundheitskarte bereitgestellt werden könne, erhielten übergangsweise eine Ersatzbescheinigung, heißt es weiter.

Bislang sei das aber nur "in wenigen Ausnahmefällen und in einzelnen Regionen" notwendig gewesen, zitiert "heise.de" die AOK. Allerdings rechne man damit, dass sich die Situation im Sommer verschärfe, weshalb die AOK-Kassen dann verstärkt Ersatzbescheinigungen würden ausstellen müssen.

Auch bei anderen Kassen seien Verzögerungen denkbar. Barmer und IKK etwa schlössen das laut "heise.de" nicht aus – derzeit gebe es aber noch keinen Mangel. Die Techniker Krankenkasse sieht dagegen keine akuten Probleme für die nächste Zeit.

G 2 ist die alte Karte, G 2.1 die neue

Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits seit 2015 Pflicht – allerdings gibt es mittlerweile eine neue Version der Karte, die nun schrittweise ausgeliefert wird. Ob man noch eine alte oder bereits eine neue Karte besitzt, ist an der Ziffer hinter dem G abzulesen: Steht dort G 2, handelt es sich noch um eine alte Karte, steht dort G 2.1 ist es bereits eine neue.

Die neue Karte bietet einige Vorteile gegenüber der alten: Sie erlaubt kontaktlosen Datenaustausch und das Einloggen in die elektronische Patientenakte. Außerdem können Notfalldaten und Medikamentenpläne direkt auf der Karte gespeichert werden. Außerdem sollen Ärzte bald Rezepte auf der Karte speichern können.

Die G-2-Karte ist derzeit aber noch voll einsetzbar. Ihre Gültigkeit kann bei der Krankenkasse erfragt werden und ist auf dem Chip gespeichert. Das Ablaufdatum, das sich auf der Rückseite der Karte befindet, bezieht sich laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung explizit nur auf die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite abgedruckt ist.

Dieses Ablaufdatum kann mit dem der eGK identisch sein – so wird es laut Auskunft der Pressestelle etwa bei der Techniker Krankenkasse gehandhabt. Die Gültigkeit kann sich aber auch unterschieden, wie t-online von der Mitarbeiterin einer anderen Krankenkasse versichert wurde. In aller Regel erhalten die Kunden von ihrer Kasse aber automatisch eine neue Karte, bevor die alte abläuft.

Viele Kassen tauschen die elektronischen Gesundheitskarten auch schon jetzt schrittweise aus.

Für den Fall, dass die alte Karte abläuft, bevor wegen des Chipmangels eine neue geliefert werden kann, erhält der Nutzer eine Ersatzbescheinigung, die beim Arzt vorgelegt werden kann. Dem Nutzer entstehen dadurch keine Nachteile, versichern die Krankenkassen.

Hinweis: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, dass das Ablaufdatum auf der Rückseite der Karte auch für die eGK gilt. Das ist nicht immer zutreffend. Wir haben die Passage entsprechend ergänzt.

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