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Prepaid-Tarife: Warum das Jahr plötzlich 13 Monate hat


Rechentrick
Wie Prepaid-Anbieter Preiserhöhungen verschleiern

dpa, Dirk Averesch

Aktualisiert am 23.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau und ein Mann nutzen ihr Smartphone: Bei Prepaid-Tarifen variiert der Abrechnungszeitraum. Darauf sollten Verbraucher beim Preisvergleich Rücksicht nehmen.Vergrößern des BildesEine Frau und ein Mann nutzen ihr Smartphone: Bei Prepaid-Tarifen variiert der Abrechnungszeitraum. Darauf sollten Verbraucher beim Preisvergleich Rücksicht nehmen. (Quelle: La Nacion/imago-images-bilder)
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Bei den meisten Mobilfunkanbietern hat das Jahr bei Prepaid-Tarifen inzwischen 13 Monate. Der Trick dient der Verschleierung von Preiserhöhungen von bis zu sieben Prozent.

Monatliche Preise rechnet die Branche bei ihren Vorkasse-Kunden in der Regel nicht mehr im Monat, sondern alle 28 Tage ab, berichtet das "c't"-Fachmagazin (Ausgabe 14/18). Da das Jahr aber mit dem Februar nur einen Monat mit 28 Tagen hat, müssten Kunden dadurch häufiger zahlen als zuvor.

Ein Trick, mit der sich Preiserhöhungen um sieben Prozent kaschieren lassen, wenn man eine Änderung des Abrechnungszeitraums von 30 auf 28 Tage betrachtet.

Hat ein Anbieter zuvor kundenfreundlich in Kalendermonaten gerechnet, fällt die Erhöhung sogar noch größer aus. Wer als Prepaid-Kunde seine jährlichen Mobilfunkkosten ausrechnen möchte, muss also inzwischen meist alle für 28 Tage angegebenen Preise mit dem Faktor 13 multiplizieren.

Die Verbraucherzentrale sieht in den Änderungen bei den Laufzeiten keine schwerwiegenden Nachteile. Häufig sei die Verkürzung der Laufzeit nämlich mit einer Erhöhung des Datenvolumens verbunden. So gleichen sich die Nachteile und höheren Kosten womöglich wieder aus.

Außerdem kann der Kunde einen Prepaid-Tarif, der ihm nicht mehr passt, nach Ablauf eines Monats einfach fallen lassen und sich bessere Angebote einholen.

Änderungen der Konditionen sind nur unter bestimmten Umständen zulässig

Trotzdem raten die Verbraucherschützer, bei der Suche nach einem neuen Handytarif genau hinzuschauen, damit der Preisvergleich zwischen den verschiedenen Anbietern stimmt.


Für Bestandskunden gilt: "Möchte ein Anbieter auch für bestehende Verträge den Abrechnungszeitraum auf 4 Wochen verkürzen, liegt eine beabsichtigte Vertragsänderung vor." Unternehmen müssen ihre Kunden darüber informieren und ein Widerspruchs- und Kündigungsrecht einräumen. "Eine 'heimliche' Umstellung ist nicht zulässig", so die Verbraucherzentrale.

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Verwendete Quellen
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