Teilsieg für Deutschen Wetterdienst Gericht kassiert Verbot der kostenlosen WarnWetter-App

Überraschende Wende im Streit um die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD): In zweiter Instanz wurde entschieden, dass die App doch nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Darf sie bald wieder kostenlos angeboten werden?
Im Rechtsstreit um die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) hat sich das Blatt zu Gunsten des DWD gewendet: Offenbar verstieß die kostenlose Vollversion der beliebten Wetter-App doch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. So sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) in Köln und widerspricht damit einer früheren Entscheidung des Landgerichts Bonn.
Dieses hatte zuvor dem Kläger, dem privaten Wetterdienst WetterOnline, Recht gegeben und den DWD dazu verdonnert, für die App künftig Geld zu verlangen. Nur eine Basis-Version, die amtliche Unwetterwarnungen herausgibt, durfte kostenlos bleiben. Bei vielen Nutzern stieß das Urteil auf Unverständnis.
Doch nun ist alles wieder offen: Der DWD hat in zweiter Instanz einen Teilsieg errungen. Das Oberlandesgericht Köln hob das Bonner Urteil auf und wies die Klage ab, das sich hauptsächlich auf das Wettbewerbsrecht gestützt hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. WetterOnline will in Revision gehen und den Fall vor dem Bundesgerichtshof fortsetzen.
Was steckt hinter dem Streit?
Der Deutsche Wetterdienst, eine öffentliche Anstalt, und der private Wetterdienst WetterOnline liegen schon lange im Clinch. Auf dem Markt für Wetter-Apps stehen sie sich als Konkurrenten gegenüber. Allerdings hat der DWD nach Ansicht von WetterOnline einen entscheidenden Vorteil: Er wird durch Steuergelder finanziert und kann seine Apps daher ohne Schwierigkeiten kostenlos und werbefrei zur Verfügung stellen. Kommerzielle Anbieter sind im Nachteil, da sie ihre Apps durch Werbung oder Download-Verkäufe finanzieren müssen. Dies führe das zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung, findet WetterOnline.
Dieser Argumentation wollte das Kölner Gericht nicht folgen. Da der DWD die App nicht aus Geschäftsinteresse, sondern im Rahmen seiner öffentlichen Aufgabe anbiete, greife das Wettbewerbsrecht nicht.
Allerdings ließ das OLG offen, ob sich möglicherweise aus dem DWD-Gesetz ein Unterlassungsanspruch ergibt. Darüber muss ein Verwaltungsgericht entscheiden. Die Frage ist, ob die Entwicklung einer frei verfügbaren App noch in den gesetzlich definierten Aufgabenbereich des DWD fällt, oder ob er damit seine Kompetenzen überschreitet. Diese sind im DWD-Gesetz geregelt.
Seit dem 19. Dezember 2017 gibt es zwei Versionen der DWD-Wetter-App: Neben der Basisversion, die Warnungen vor Hochwasser, Sturmfluten und Lawinen herausgibt, können Nutzer noch die Vollversion mit weiteren Wetterdaten kaufen. Sie kostet aktuell 1,99 Euro. Es bleibt unklar, ob sie künftig wieder kostenlos angeboten werden darf.
- Kölner Stadt Anzeiger
- golem.de