Wegen schlechter Bewertungen Yelp muss an Ex-Weltmeisterin Schadenersatz zahlen

Die Betreiberin klagte, weil die Rezensionen für ihre Fitness-Studios bei dem Online-Portal Yelp zu schlecht ausfielen – und bekam Recht. Jetzt muss das Online-Portal zahlen.
Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitnessstudios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten der Betreiberin, der ehemaligen Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland
Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen – plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig in Deutschland alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen – nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision zugelassen wurde.
Renate Holland hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil bei Yelp nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitnessstudios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet.
"Das ist wie David gegen Goliath"
"Die schaden kleinen Unternehmen", sagte Holland. "Wer geht denn da noch hin, wenn man schlechte Bewertungen hat?" Die 66-Jährige sieht sich als Vorkämpferin. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagte sie. "Dass wir gewonnen haben, freut mich gerade für diese kleinen Firmen. Das ist wie David gegen Goliath."
Auf Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Geschäfte aller Art zu bewerten – von einem Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen ("Wow! Besser geht’s nicht"). Welche Bewertungen dem Besucher der Website angezeigt werden und wie hoch die Gesamtbewertung ausfalle, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Bewertungen als "empfohlen" angezeigt werden. Die Empfehlungen werden von einer Software nach verschiedenen Kriterien erstellt.
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Die Bewertungen von neuen Nutzern werden nicht berücksichtigt
Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie viele Bewertungen ein Nutzer bisher abgegeben hat: Wenn er neu oder wenig aktiv ist, landen seine Beiträge oft unter den "nicht empfohlenen". Einen heftigen Streit um das Thema gab es bereits vor einigen Jahren, weil die Yelp-Software nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype viele der neu dazugekommenen Bewertungen verwarf. Damals hielt das Vorgehen von Yelp aber gegen Klagen stand.
- Nachrichtenagentur dpa