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5G-Auktion: Der Streit um die Frequenzvergabe geht weiter


Streit um 5G-Frequenzen
Bundesnetzagentur nennt Termin für Auktion

Von t-online, dpa
21.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Logo der Deutschen Telekom und GSM-Antennen: Streit um die 5G-ZukunftVergrößern des BildesLogo der Deutschen Telekom und GSM-Antennen: Streit um die 5G-Zukunft (Quelle: Wolfgang Rattay/Reuters-bilder)
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Im Streit über die anstehende Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen verschärft die Deutsche Telekom ihre Gangart und stellt einen Eilantrag gegen die Ausgestaltung der Auktion. Trotzdem nennt die Bundesnetzagentur einen Termin.

Die Agentur hat als Startdatum für die geplante 5G-Versteigerung den 19. März genannt. "Wir sind in der Lage, die Auktion in Mainz wie geplant durchzuführen", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Freitag. Bislang hatte die Netzagentur nur von der zweiten Märzhälfte als Starttermin gesprochen. Die Technik-Zentrale der Bonner Behörde sitzt in Mainz.

Mit Blick auf die Vergaberegeln für den Übertragungsstandard hatte Telekom-Chef Tim Höttges am Donnerstag in Bonn erklärt: "Wir haben uns entschieden, einen Eilantrag gegen das aktuelle Auktionsdesign zu stellen." Zuvor hatten die Telefónica und Vodafone diesen Weg eingeschlagen, um die umstrittenen rechtlichen Rahmenbedingungen noch vor Beginn der Auktion verbindlich zu klären. Die Firmen sehen in den 5G-Vorgaben der Bundesnetzagentur Unsicherheiten und Investitionshemmnisse. "Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt", sagte der Manager.

Stimmt das Gericht den Eilanträgen zu, würde sich die für Ende März geplante Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern - dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf.

Bei den Klagen geht es um die von der Netzagentur festgelegten Vergaberegeln, die zum Beispiel eine bessere Versorgung in der Fläche vorschreiben. Die Ausbauvorgaben sind nach Ansicht von Höttges teilweise nicht machbar. Man glaube, "dass es uns nicht gelingen wird, alle diese Antennenstandorte in dem Zeitfenster aufzubauen, wie das momentan im Rahmen der Auflagen erforderlich ist", sagte er.

Bedingungen für Nutzung unklar

Zudem seien die Bedingungen für die spätere Nutzung unklar, sagte der Manager mit Blick auf die Möglichkeit, dass sein Konzern manche Antennen vielleicht für Wettbewerber öffnen muss. Zudem sehen die Netzbetreiber Bevorteilung für Neueinsteiger durch Ausnahmeregeln - in diesem Fall für den Konkurrenten 1&1 Drillisch.

Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Außerdem bietet sie deutlich höhere Bandbreiten und kürzere Laufzeiten für die Daten. Höttges unterstrich die große Bedeutung auch für seine Branche: "Perspektivisch ist 5G die nächste Technologie und damit natürlich existenziell für die Telekommunikationsanbieter weltweit."

Bundesnetzagentur darf Frequenzen versteigern

Unterdessen fällte das Kölner Verwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung, der zufolge die Bundesnetzagentur die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz über eine Versteigerung vergeben darf. Damit wies das Gericht eine Klage von Telefónica ab, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht.


Die Entscheidung war keine Überraschung für die Branche. Spannender ist die Frage, ob die konkreten Vergaberegeln "gerichtsfest" sind oder nicht - an der Antwort auf diese Frage wird das Kölner Verwaltungsgericht in den kommenden Monaten mit Hochdruck arbeiten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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