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Vorsicht vor Phishing: Zoll warnt vor gefälschten dpd-Mails


Phishing
Zoll warnt vor gefälschten dpd-Mails

Von t-online, jnm

Aktualisiert am 18.08.2020Lesedauer: 2 Min.
dpd-Lieferant: Der Zoll warnt vor gefälschten Mails vom Paketdienst.Vergrößern des Bildesdpd-Lieferant: Der Zoll warnt vor gefälschten Mails vom Paketdienst. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Derzeit erhalten zahlreiche Nutzer eine E-Mail, die ein vermeintliches Paket ankündigt und vor Abholung die Begleichung von Einfuhrgebühren verlangt. Der Text der Nachricht mag plausibel klingen, doch Vorsicht – es handelt sich um Betrug.

Wer überraschend ein Paket bekommt, ist meist neugierig, was wohl darin stecken mag. Auf diese Neugier setzen derzeit wieder Betrüger im Internet. Sie verheißen die Ankunft eines Pakets. Doch bevor man dieses in Empfang nehmen und reinschauen kann, möge man doch bitte noch 50 Euro Zollgebühr begleichen, ganz praktisch über eine Online-Zahlung per Paysafecard.

Wer das tut, wird doppelt enttäuscht: Weder erhält man ein Paket, noch sieht man die gezahlten 50 Euro wieder – hinter der E-Mail stecken Betrüger.

Offenbar tauchen diese Nachricht derzeit vermehrt auf. Auch der Zoll wurde schon auf die Betrugsmasche aufmerksam. Gegenüber dem Portal verbraucherschutz.com betonte eine Sprecherin des Zollkriminalamts: "Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an!"

Nachricht ist ungewöhnlich sorgfältig verfasst

Die Nachricht selbst ist – für Phishing-Nachrichten ungewöhnlich – in glaubwürdiger Sprache weitgehend fehlerfrei verfasst. Auch an anderer Stelle hat man sich mit dem Betrug Mühe gegeben. Dennoch, lässt sich die Nachricht als Fälschung erkennen:

Der Betreff der E-Mail lautet: "✈ Paketbenachrichtigung: REGIONAL CUSTOMS DIRECTORATE". Die Nachricht beginnt dann folgendermaßen: "Ihr DPD-Paket: Nr. RS20201990654791, versendet am 08.10.2020, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden die Mehrwertsteuerkosten dem Importeur erneut in Rechnung gestellt. [...]"

Der Betrüger fordern eine Zahlung per Paysafecard

Nach einem Hinweis über geltende Zollbestimmungen und einem auf den ersten Blick glaubwürdig aussehenden Hinweis auf geltende Bestimmungen, folgt dann die Aufforderung, man möge die ausstehenden Zollgebühren über 50 Euro per Paysafecard online begleichen und den zugehörigen PIN-Code an die E-Mail-Adresse "Zollgebuhren@post.com" schicken. Hat die Gegenseite den PIN-Code erhalten, kann sie sich den Betrag anonym auszahlen lassen. Eine Rückverfolgung ist dann kaum möglich.

Die gefälschte E-Mail lässt viel Liebe zum Detail erkennen: Im angeblichen Auszug aus den geltenden Zoll-Bestimmungen wurde sogar ein Passus eingebaut, dass die Zahlung der Zollgebühren via Paysafecard gültig sei.

Ein genauer Blick offenbart dennoch einige Unstimmigkeiten: So soll die Zahlung an eine Mail-Adresse von "Post.com" geschickt werden, das Paket wurde laut E-Mail aber doch mit dem Konkurrenzunternehmen dpd verschickt. Die Absenderadresse endet wiederum auf "Post.de", was wohl eine Fälschung sein dürfte, da Post.de tatsächlich zur Deutschen Post gehört.

Nutzer, die diese oder eine ähnlich lautende E-Mail erhalten haben, können sie einfach löschen. Generell sollten Nutzer misstrauisch sein, sobald in solchen Nachrichten eine Zahlung über ein anonymes Zahlungsverfahren wie Paysafecard angeboten wird. Im Zweifel sollte man die Echtheit über telefonische Nachfrage im zuständigen Amt klären, bevor man bezahlt.

Verwendete Quellen
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