t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Gerichtsurteil: Familienmitglieder dürfen sich auf WhatsApp beleidigen


Gerichtsurteil
Verwandte dürfen sich auf WhatsApp beleidigen

Von dpa, t-online, str

Aktualisiert am 31.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann und eine Frau beim Streit (Symbolbild): In Chats unter Familienmitgliedern dürfen auch heftige Worte fallen, hat ein Gericht entschieden.Vergrößern des BildesEin Mann und eine Frau beim Streit (Symbolbild): In Chats unter Familienmitgliedern dürfen auch heftige Worte fallen, hat ein Gericht entschieden. (Quelle: getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Familienstreit eskaliert – und wird auf WhatsApp mit heftigen Worten weitergeführt. Der Familienvater klagt auf Unterlassung. Doch das Gericht findet es in Ordnung, wenn sich Verwandte streiten.

In Chats unter Familienmitgliedern dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als "beleidigungsfreie Sphäre" hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Klage eines Mannes gegen seine Schwiegermutter zurückgewiesen.

Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe, berichtete eine Gerichtssprecherin am Mittwoch über den Fall (AZ 16 W 54/18).

Streit seit 2016

Vorangegangen war ein heftiger Ehestreit im Jahr 2016. Damals hatte die Frau des Klägers ihrer Mutter ein Handyvideo zur Aufbewahrung gegeben, auf dem der Mann seinen Sohn geschubst haben soll, um ihn zum schnelleren Gehen zu bewegen. Diese stellte daraufhin nicht nur Strafanzeige gegen den Schwiegersohn, sondern verschickte das "Protokoll der Misshandlungen" per WhatsApp-Chat auch an ihre eigene Mutter und an ihre Schwester. Der Mann wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Schwiegermutter diese Behauptungen nicht länger wiederholen darf.

Wie schon zuvor das Landgericht stufte aber auch das OLG den engsten Familienkreis als "persönlichen Freiraum" ein, in dem man sich frei aussprechen könne. Daher seien auch Äußerungen, die außerhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt.

Familie ist noch zusammen

Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, hat offenbar zumindest die Kernfamilie keinen langfristigen Schaden genommen: Der Kläger und seine Frau sind laut Gericht "weiterhin verheiratet".

WhatsApp hat zwar seine eigenen Verhaltensregeln aufgestellt. Den Nutzungsbedingungen zufolge ist es verboten, andere zu beleidigen, zu bedrohen oder zu belästigen. Damit zielt das Unternehmen aber vor allem auf Äußerungen außerhalb des privaten Rahmens ab. Rassistische oder "ethnisch anstößige" Äußerungen etwa will der Dienst nicht dulden. Bei Verstößen droht die Kontosperre. Bei der Aufdeckung ist WhatsApp allerdings auf die Hilfe seiner Nutzer angewiesen: Diese können Verstöße melden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website