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Abmahnanwälte geben Entwarnung | Keine Abmahnwelle durch DSGVO zu befürchten


Keine Abmahnwelle durch DSGVO zu befürchten

Von t-online, hd

25.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Abmahnungsstempel: Keine Abmahnwelle in SichtVergrößern des BildesAbmahnungsstempel: Keine Abmahnwelle in Sicht (Quelle: imago-images-bilder)
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Viele Nutzer und Firmen befürchten, dass die jetzt geltenden Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnwelle auslösen. Doch Abmahn-Anwälte geben Entwarnung: Das Geschäft lohne sich nicht.

"Wir rechnen nicht damit, dass es zu einer Abmahnwelle kommen wird. Das halten wir für Panikmache", sagt Christian Weber von der Kanzlei "WeSaveYourCopyrights" aus Frankfurt am Main dem Online-Magazin "Gründerszene". Die Kanzlei geht nicht davon als, in den nächsten Wochen viele Mandanten wegen Datenschutzverstößen zu bekommen.

Auch Björn Frommer von "Waldorf Frommer" aus München, eine der größten Abmahnkanzleien, gibt Entwarnung. Seine Begründung: Viele kleine Verstöße abzumahnen sei aus der Sicht des Anwaltes viel zu aufwendig. Als Grund nannte er ungeklärte, rechtliche Fragen der DSGVO. Anwälte, die hier ein Abmahnmodell für sich sehen, würden vor Gericht, "ihr blaues Wunder erleben", sagte Frommer der "Gründerszene".

Andere Abmah-Anwälte gaben zu bedenken, dass es unklar sei, ob die Vorschriften der DSGVO überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnbar seien. Hier müssten Gerichte erst Klarheit schaffen. Eine große „Abmahnwelle“ sei nicht zu befürchten.

Kein lukratives Geschäftsmodell

Für eine Abmahnung brauche es auch "immer einen Geschädigten, einen abmahnfähigen Datenschutzverstoß und eine entsprechende Beauftragung“, erklärte Weber dem Online-Magazin.

Abmahnungen als Folge der DSGVO seien zwar möglich, aber kein lukratives Geschäftsmodell. Frommer: "Die Hysterie ist vollkommen übertrieben.“

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