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Umdenken bei der USK: Behörde lockert Hakenkreuz-Verbot in Videospielen


Umdenken bei der USK
Behörde lockert Hakenkreuz-Verbot in Videospielen

Von t-online, str

Aktualisiert am 09.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Szene aus dem Spiel "Wolfenstein": Die USK will künftig Games mit Hakenkreuzdarstellungen unter bestimmten Umständen für den deutschen Markt freigeben.Vergrößern des BildesSzene aus dem Spiel "Wolfenstein": Die USK will künftig Games mit Hakenkreuz-Darstellungen unter bestimmten Umständen für den deutschen Markt freigeben. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Bisher hatten Videospiele, in denen verbotene Symbole wie Hakenkreuze zu sehen waren, keine Chance auf eine Zulassung in Deutschland. Künftig will die zuständige Prüfbehörde aber von Fall zu Fall entscheiden. Die Gaming-Branche jubelt.

Man stelle sich einen Kinofilm über den Nationalsozialismus vor, in dem keine einzige Hakenkreuzflagge zu sehen ist. Schließlich gelten Hakenkreuze in Deutschland als Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation und sind verboten. Filme sind von dieser Regel aber aus Gründen der Kunstfreiheit ausgenommen. Videospiele hingegen konnten sich nicht darauf berufen. Selbst in Games, die in der Nazi-Zeit angesiedelt oder an historische Ereignisse angelehnt sind, mussten Hakenkreuze retuschiert, ersetzt oder verfremdet werden. Das soll sich jetzt ändern.

Künftig soll bei Videospielen, in denen verbotene Symbole zu sehen sind, im Einzelfall entschieden werden, ob dennoch eine Altersfreigabe erteilt wird. Bisher hatten solche Titel in Deutschland keinerlei Aussicht auf eine Freigabe und mussten erst an die Vorgaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) angepasst werden.

In einigen Fällen bedeutete das für Entwickler einen erheblichen Aufwand. Im Spiel "Wolfenstein", in dem der Spieler Nazis bekämpft, musste für eine Altersfreigabe in Deutschland sogar ein Großteil der Story umgeschrieben werden.

Doch jetzt hat es offenbar ein Umdenken gegeben: Künftig will die USK bei der Altersprüfung von Spielen mit kritischen Inhalten die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches) hinzuziehen. Demnach wären Hakenkreuz-Darstellungen in Computerspielen zulässig, wenn dies aus künstlerischer Sicht angemessen erscheint oder der Kontext stimmt, beispielsweise in einem historischen Spiel. Hintergrund sei eine "veränderte Rechtsauffassung" bei den zuständigen Obersten Landesjugendbehörden, berichtete die USK.

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Der Verband der deutschen Games-Branche "game" begrüßte die Entscheidung der Behörden. "Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können", sagte Felix Falk, game-Geschäftsführer. "Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen."

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Verband der deutschen Games-Branche
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