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Datenschützer kritisieren digitale Patientenakte


Wie sicher sind die Daten?
Datenschützer kritisieren digitale Patientenakte

Von afp
21.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein Stethoskop hängt vor einem Bildschirm mit Patientendaten: Bisher läuft die Kommunikation zwischen Ärzte und Kliniken vor allem auf Papier. (Archivbild)Vergrößern des BildesEin Stethoskop hängt vor einem Bildschirm mit Patientendaten: Bisher läuft die Kommunikation zwischen Ärzte und Kliniken vor allem auf Papier. (Archivbild) (Quelle: Stefan Sauer/dpa-bilder)
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Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft – alle medizinischen Informationen eines Patienten sollen künftig in einer elektronischen Akte liegen. Die Erwartungen an das Projekt sind hoch. Doch es gibt auch Bedenken in Sachen Datenschutz.

Bisher läuft die Kommunikation zwischen Krankenkasse, Ärzten und Kliniken meistens auf Papier – das soll sich bald ändern: Ab 2021 soll die elektronische Patientenakte die medizinischen Daten digital gebündel

Die elektronische Patientenakte soll ein weiterer wichtiger Baustein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens sein. Ab 2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten nach dem Willen der Bundesregierung eine solche elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Knackpunkt ist wie bei anderen digitalen Anwendungen vor allem der Datenschutz. Hier sind die wichtigsten Fakten im Überblick:

Warum wird die elektronische Patientenakte eingeführt?

Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Kliniken, Therapeuten und Kassen. Die Kommunikation untereinander läuft – auch wenn Mediziner oft schon digital speichern – weitgehend auf Papier. Die elektronische Patientenakte, über die seit Jahren diskutiert wird, soll Ärzte und Kliniken künftig besser verzahnen und zum Beispiel Informationen über Diagnosen und Medikamente bündeln. Dadurch sollen etwa Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Versicherte freiwillig, sie können Dokumente auch wieder löschen.

Was soll gespeichert werden?

Zunächst sollen in der Akte Informationen wie Notfalldaten, Arztbriefe oder Medikationspläne abgelegt werden. Auch Impfausweis, Mutterpass, das U-Heft für Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und das Zahn-Bonusheft können gespeichert werden. Patienten sollen dort zudem eigene Daten wie zum Beispiel ein Tagebuch zur Blutzuckermessung ablegen können. Sie sollen per Smartphone und Tablet auf die Akte zugreifen können.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Ab 1. Januar 2021 werden die Kassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Spätestens dann müssen die Kassen auch in verständlicher Form über Funktion und Zugriffsrechte informieren. Zeitgleich erhalten Patienten einen Anspruch darauf, dass ihr Arzt Daten in die Akte einträgt.

Gibt es schon ähnliche Modelle?

Ja, zahlreiche Krankenkassen sind bereits vorgeprescht. Als erste führte die Techniker Krankenkasse im vergangenen Jahr eine elektronische Gesundheitsakte für ihre Versicherten ein. Auch die AOK baut ein digitales Gesundheitsnetzwerk aus, das eine E-Patientenakte für alle Versicherten beinhaltet. Im Herbst starteten mehr als ein Dutzend gesetzliche und private Krankenkassen eine App namens Vivy, die als elektronische Gesundheitsakte fungiert. All diese Kassenangebote werden vermutlich später in die elektronische Patientenakte integriert.

Welche Bedenken gibt es?

Bedenken gibt es vor allem bei der Datensicherheit. Der Marburger Bund etwa forderte, dass Informationen über Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und andere gesundheitsrelevante Dinge "nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen". Auch die Grünen mahnen zu "höchsten Anforderungen" an den Datenschutz.


Grundsätzlich sollen Patienten selbst entscheiden, wem sie welche Daten zur Verfügung stellen. Dies wird nach Aussage des Kassen-Spitzenverbandes aber erst in der zweiten Stufe geregelt, was durchaus eine technische Einschränkung beim Start der elektronischen Patientenakte bedeutet und sich auf die Akzeptanz auswirken könnte. Im ersten Schritt geht es dem Verband zufolge darum, die Sicherheit der Daten in der elektronischen Patientenakte zu regeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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