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BGH fällt Grundsatzurteil: Wenigermiete.de darf weiter gegen überhöhte Mieten klagen


Streit
Internet-Portal darf weiter gegen überhöhte Mieten klagen

Von dpa-afx, str

Aktualisiert am 27.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Altbau wird saniert: Das Portal wenigermiete.de nützt Mietern. Das Geschäftsmodell ist jedoch umstritten.Vergrößern des BildesEin Altbau wird saniert: Das Portal wenigermiete.de nützt Mietern. Das Geschäftsmodell ist jedoch umstritten. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Das Portal wenigermiete.de verspricht schnelle Hilfe im Kampf gegen Mietwucher. Für die Nutzer ist die Rechtsbeihilfe aus dem Internet risiko- und kostenfrei. Doch ist das Geschäftsmodell zulässig? Am Mittwoch schuf ein Urteil Klarheit.

Mieter können im Streit mit Vermietern künftig weiterhin auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.

Das Grundsatzurteil war mit Spannung erwartet worden, da es inzwischen zahlreiche ähnliche Online-Angebote gibt, deren Geschäftsmodell bislang aus juristischen Gründen auf wackeligen Beinen stand. Diese Portale haben nämlich keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen als Inkassounternehmen für ihre Nutzer die Verbraucherrechte durch. Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg.

Dadurch können sich Verbraucher zunächst risiko- und kostenfrei gegen Mietwucher zur Wehr setzen. Vermieter hingegen müssen mit deutlich mehr Widerspruch rechnen. Nach Ansicht des BGH sind solche Angebote jedoch zulässig.

Eine ganze Branche hängt von dem BGH-Urteil ab

Das Urteil ist für die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland von großer Bedeutung. Diese Firmen kalkulieren mit Hilfe von Algorithmen die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüchen und fordern diese dann ein. Häufig geht es dabei um kleine Beträge, bei denen es sich normalerweise nicht lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Insofern setzen Legal-Tech-Startups Verbraucherrechte durch, die früher oft ignoriert wurden, da sich die Betroffenen selten zur Wehr setzten.

Inzwischen ist es dank der jungen Online-Branche für Verbraucher sehr viel einfacher, ihre Ansprüche ohne viel Zeit- und Kostenaufwand geltend zu machen. So können Kunden beispielsweise ihre Fluggastrechte einfacher wahrnehmen und im Fall von Verspätungen den Ticketpreis zumindest teilweise zurückbekommen. Mehr dazu hier. Auch im Dieselskandal spielen Firmen, die die Entschädigungsansprüche von VW-Käufern einfordern, eine Rolle.

Per Mausklick zum Recht

Wenigermiete.de, ein Angebot der Berliner Firma Lexfox, ist auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderungen oder zu hohe Mieten spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Seite. Per Mausklick tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Vermieter an den Dienstleister ab. Wenigermiete.de bemüht sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Klappt das nicht, reicht ein Vertragsanwalt anstelle des Mieters Klage ein.

Die entscheidende Frage ist, ob die Tätigkeit des als Inkassounternehmen eingetragenen Dienstleisters rechtlich gedeckt ist. Inkassounternehmen sind eigentlich darauf spezialisiert, unbezahlte Rechnungen abzumahnen und die Bezahlung einzufordern.

Im konkreten Fall versucht Wenigermiete.de, für einen Berliner Mieter eine zu hoch angesetzte Miete zu drücken. Die Richter am Landgericht Berlin hatten die Klage abgewiesen, weil sie Lexfox nicht für klagebefugt hielten. Die Firma leiste unerlaubterweise Rechtsberatung. Die ist aber Anwälten vorbehalten. Dieser Auffassung widersprach das BGH nun. Damit liegt der Fall wieder beim Berliner Landgericht.

Anwälte wittern Konkurrenz

Portale wie Wenigermiete.de stehen in Konkurrenz zu professionellen Juristen mit einer Anwaltslizenz. Einerseits können Legal-Tech-Startups die Aufgaben eines Anwalts in vielen Fällen genauso gut erledigen und dank technischer Unterstützung dabei sogar Zeit und Kosten sparen. Andererseits unterliegen sie als "Inkassounternehmen" weniger strengen Regeln, zum Beispiel bezüglich des Honorars. Dadurch wird das für die Nutzer äußerst attraktive Geschäftsmodell überhaupt erst möglich.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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