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Redtube-Abmahnung: Deutsche Porno-Streaming-Nutzer geraten ins Visier


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Deutsche AnwΓ€lte nehmen Porno-Gucker ins Visier

Von t-online
Aktualisiert am 10.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Hand auf Notebook-Tastatur
Eine neue Abmahnwelle trifft Nutzer des Streaming-Portals Redtube. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Eine neue Abmahnwelle hat zahlreiche Internetnutzer verunsichert. Der Grund dafΓΌr sind zahlreiche Zahlungsaufforderungen, die eine Regensburger Kanzlei verschickt hat. Abmahnopfer sind Besucher eines Streaming-Portals, das der Plattform YouTube Γ€hnelt. Die Kanzlei wirft ihnen vor, urheberrechtlich geschΓΌtzte Pornofilme angeschaut zu haben. FachanwΓ€lte zweifeln an der Vorgehensweise der Abmahn-Kanzlei.

Bisher konnten sich die Besucher von Streaming-Plattformen relativ sicher fΓΌhlen, denn wer urheberrechtlich geschΓΌtzte Filme auf Portalen wie kino.to, youporn oder redtube nur guckt, erstellt keine dauerhafte Filmkopie auf dem eigenen Computer und verbreitet auch kein urheberrechtlich geschΓΌtztes Material im Internet.


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Ein hΓΆheres Risiko bestand bislang nur fΓΌr Betreiber derartiger Portale. Wie der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, mΓΌssen ab jetzt auch Nutzer dieser Angebote mit juristischen Folgen rechnen. So verlangt die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) 1000 Euro pro abgespielten Film zuzΓΌglich Anwaltskosten in HΓΆhe von insgesamt 250 Euro.

Abmahnwelle trifft Pornogucker

Laut Gulden verschickt U+C massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer, die auf redtube Sexstreifen wie Amanda's Secret oder Glamour Show Girls des Unternehmens The Archive AG abgespielt haben sollen.

Angesichts der großen Schaar von Betroffenen, die sich in relativ kurzer Zeit bei Gulden meldeten, geht der Fachanwalt für Urheberrecht von einer fünfstelligen Zahl von Abmahnungen aus.

AbmahnanwΓ€lte auf dΓΌnnem Eis

Die Anschriften zu den IP-Adressen der Redtube-Nutzer ermittelte U+C ΓΌber eine Standardanfrage beim Landgericht KΓΆln – eine Maßnahme, die nach Paragraf 101 im Urheberrechtsgesetz eine Urheberrechtsverletzung voraussetzt.

Das Vorgehen von U+C sei daher hΓΆchst fragwΓΌrdig, erklΓ€rten Gulden sowie sein Juristen-Kollege und Blogger Udo Vetter. Bislang stritten sich Juristen noch darΓΌber, ob das Betrachten von Video-Streams "nicht mΓΆglicherweise schlicht und einfach zulΓ€ssig ist", erklΓ€rt Vetter.

Woher kommen die IP-Adressen?

FΓΌr Unruhe sorgt derzeit auch die Frage, wie U+C der IP-Adressen der Redtube-Nutzer habhaft werden konnte. FΓΌr gewΓΆhnlich ist die IP nur dem jeweiligen Nutzer, dem Portalbetreiber und dem Internetprovider bekannt. Wahrscheinlich habe redtube die Adressen auf juristischen Druck hin herausgegeben, glaubt Vetter. Alternativ hΓ€tte jemand die Server abhΓΆren kΓΆnnen. Dies sei jedoch hΓΆchstwahrscheinlich illegal.

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