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Berliner Redtube-Anwalt hält Porno-Streaming weiterhin für illegal


Anwalt: "Abgemahnte sind Täter, keine Opfer"

Von t-online
Aktualisiert am 11.02.2014Lesedauer: 3 Min.
Redtube-BildschirmVergrößern des BildesAnwalt Daniel Sebastian, einer der Hintermänner der Redtube-Abmahnungen, hält Klagen von anderen Rechtsanwälten nur für gute PR, um neue Mandanten anzulocken. (Quelle: Screenshot/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der im Redtube-Fall für die Firma The Archive AG tausende Internetnutzer ausfindig gemacht hatte, hat sich in einem Interview mit der Wochenzeitung zu seiner Rolle bei den Abmahnungen geäußert. Darin behauptet er, dass er Streaming weiterhin für eine Urheberrechtsverletzung hält und dass vermeintliche Anzeigen anderer Anwälte gegen ihn nichts als Publicity seien.

Anfang Dezember bekamen tausende Internetnutzer Post von der Kanzlei Urmann + Collegen, welche die Betroffenen wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnten. Laut den Schreiben hätten die Empfänger über das Streaming-Portal Redtube Sexfilme konsumiert, an denen die Firma The Archive AG aus der Schweiz vermeintlich die Rechte besäßen.

Die Adressen der Abgemahnten wiederum hatte der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Vorfeld beschafft. Die IP-Adressen der Betroffenen lieferte The Archive AG an Sebastian, der beim Landgericht Köln Anträge stellte, die Personen dahinter ermitteln zu dürfen. Ein Vorgang, der inzwischen kritisch gesehen wird. Die Frage, ob Streaming Urheberrechte verletzt oder nicht, wurde zwar bislang nicht abschließend geklärt, doch sowohl das Bundesjustizministerium als auch – inzwischen – das Landgericht Köln sehen darin keinen Rechtsbruch.

Abgemahnte sind Täter, keine Opfer

Anwalt Daniel Sebastian kann diese Ansicht jedoch nicht teilen. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit sagte er, dass seiner Auffassung nach auch die "vorübergehende Vervielfältigung" im Arbeitsspeicher eines Computers rechtlich fragwürdig sei. Er sehe deshalb nicht, im Fall Redtube falsch gehandelt zu haben. Außerdem müsse künftig auch verstärkt gegen illegale Streaming-Angebote und deren Nutzung vorgegangen werden. Vergangene Abmahnwellen hätten die Leute von Tauschbörsen weggetrieben hin zu Streaming-Portalen.

Die Nutzer solcher Portale könnten seiner Meinung nach auf den ersten Blick erkennen, dass die Filme dort nicht legal angeboten werden. Eine fehlende oder unzureichende Altersverifikation zum Jugendschutz, das fehlende Impressum sowie die Tatsache, dass aktuelle Filme in voller Länge verfügbar seien, sollte Sebastians Meinung nach jeden stutzig machen.

Der Anwalt sieht die Abgemahnten deshalb nicht als Opfer, wie sie oftmals bezeichnet werden, sondern als Täter, die bewusst Urheberrechte verletzt hätten, um Geld zu sparen.

Sebastian wollte im Hintergrund bleiben

Die Abmahnungen wollte Sebastian seinerzeit allerdings nicht selbst verschicken, was zwei Gründe hatte, wie er erklärt. Zum einen wollte er seine Kanzlei nicht mit pornografischem Material in Verbindung bringen, um die Beziehungen zu anderen Mandanten nicht zu gefährden. Zum anderen befürchtete er, dass Abmahnungen aufgrund von Streaming ein großes Medienecho hervorrufen würden. Er wollte selbst nicht zu sehr in den Medien präsent sein – ein Plan, der jedoch nicht aufging.

Klagende Kollegen wollen nur gute Presse

Denn nicht nur seine Rolle bei den Abmahnungen hat Daniel Sebastian immer wieder in die Medien gebracht, auch das Echo anderer Rechtsanwaltskollegen. So stellte die Berliner Kanzlei Werdermann/von Rüden zum Beispiel Mitte Dezember Strafanzeige gegen Sebastian mit dem Vorwurf, er habe gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Sebastian kritisiert das Verhalten seiner Kollegen. Bisher habe er nichts von den Ermittlungsbehörden gehört und er halte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens sowieso für unwahrscheinlich, da aus seiner Sicht alles mit rechten Dingen zuging.

Stattdessen gehe er davon aus, dass die Kollegen, die sich in den Medien damit hervortäten, gegen ihn und andere Redtube-Hintermänner vorgehen zu wollen, lediglich aus Publicity-Gründen auf der Welle mitschwimmen wollten. Bei entsprechender Berichterstattung könnten schnell mehrere hunderttausend Euro an Umsatz für die vermeintlich ehrbaren Anwälte zusammenkommen, wie er für Die Zeit vorrechnet, da sich dadurch die Zahl der Mandanten erhöhe. Auch deshalb setze er sich gegen solche Verleumdungen rechtlich zur Wehr.

Verkehrte Weltsicht oder im Recht?

Daniel Sebastian wägt sich in Sicherheit und gibt vor, rechtskonform für seinen Mandanten The Archive AG gehandelt zu haben. Das mag für seinen Anteil an der Abmahnwelle stimmen. Dennoch dürfte es für die Hintermänner im Fall Redtube immer enger werden, nur mit einem blauen Auge davon zu kommen.

So entschied das Landgericht Köln Ende Januar, dass die Namen und Anschriften der Anschlussinhaber nicht an The Archive AG hätten herausgegeben werden dürfen und widersprach den zuvor stattgegebenen Anträgen von Anwalt Sebastian.

Außerdem stellte die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke Mitte Januar Strafanzeige gegen alle Beteiligten an der Abmahnwelle bei der Staatsanwaltschaft Köln, die sowieso schon prüfte, Ermittlungen aufzunehmen. Als Vorwürfe stehen unter anderem Betrug, Nötigung sowie falsche eidesstattliche Versicherung im Raum.

Somit verwundert es nicht, dass nicht alle Beteiligten so ruhig bleiben wie Daniel Sebastian. Bereits Mitte Januar machte sich der Geschäftsführer von The Archive AG aus dem Staub. Die Firma it Guards Inc., die angeblich die IP-Adressen ermittelte, gibt es anscheinend nicht mehr. Es könnte also eine Frage der Zeit sein, bis auch die restlichen Beteiligten versuchen, die Notbremse zu ziehen.

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