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Streit um Facebook-Konto: BGH vor Grundsatz-Urteil zum digitalen Erbe


Streit um Facebook-Konto
BGH vertagt Entscheidung

Von dpa, afp
21.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Facebook-Logo: Dürfen Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes verlangen?Vergrößern des BildesFacebook-Logo: Dürfen Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes verlangen? (Quelle: Alexander Pohl/NurPhoto/dpa-bilder)
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Im Streit um Zugang der Eltern zum gesperrten Facebook-Konto ihrer toten Tochter bahnt sich am Bundesgerichtshof ein Grundsatz-Urteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, wie das digitale Erbe bei einem Facebook-Konto aussieht. Das Gericht verhandelte am Donnerstag über den Fall einer Mutter, die Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter verlangt. Das Onlinenetzwerk lässt dies nicht zu, weil sich das Konto im sogenannten Gedenkzustand befindet

In der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe signalisierten die höchsten Zivilrichter, dass für sie die zentrale Frage sein wird, ob das digitale Erbe dem analogen gleichzustellen ist – also ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie Briefe. Das Urteil soll am 12. Juli verkündet werden. (Az. III ZR 183/17)

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Eltern leben sei Jahren in Ungewissheit

Mutter und Vater einer 15-Jährigen, die 2012 vor eine U-Bahn gestürzt war, können damit wieder hoffen. Zuletzt hatte ihnen das Berliner Kammergericht unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Das ist für den BGH-Senat aber nicht der springende Punkt.

Die Eltern leben seit Jahren mit der Ungewissheit, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten des Facebook-Profils versprechen sie sich Hinweise. Sie können sich aber nicht anmelden, weil Facebook das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren hat. Der US-Konzern beruft sich auf den Datenschutz: Die Freigabe treffe alle Nutzer, die sich mit dem Mädchen ausgetauscht hätten.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • AFP
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