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Insassenschutz - Lohnt sich diese Leistung der Kfz-Versicherung?


Autoversicherung
Insassenschutz: Lohnt sich diese Leistung der Kfz-Versicherung?

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Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Der so genannte Insassenschutz ist als eine freiwillige Zusatzabsicherung zur herkömmlichen Kfz-Versicherung zu verstehen. Getreu der Bezeichnung deckt er Personenschäden an allen Mitinsassen eines Unfallfahrzeugs ab.

Grundlegendes Konzept gilt als überholt

Durch einen Insassenschutz sollen Schäden und die damit verbundenen finanziellen Folgeaufwendungen abgesichert werden, die Ihren Beifahrern nach einem selbst herbeigeführten Unfall entstehen könnten. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Erstbehandlung sowie eines Aufenthalts im Krankenhaus, sondern auch eventuell entstandene Verdienstausfälle im Nachgang.

Unter Fachleuten genießt der Insassenschutz keine allzu große Beachtung mehr, gilt eine solche Versicherungsform doch längst als Relikt vergangener Tage. Früher konnte die Kfz-Versicherung noch aus vielen Komponenten individuell zusammengesetzt werden. Heutzutage sind solche Produkte standardisiert und deutlich weniger variabel, weshalb der Insassenschutz als Komponente stark in den Hintergrund gerückt ist. Auch gilt das Konzept an sich als überholt, da durch die herkömmliche Kfz-Versicherung bereits ein umfassender Schutz gewährleistet ist – bei einem Unfall können neben dem Fahrer schließlich auch eventuell mitfahrende Personen verletzt werden. Diese gesondert zu versichern widerspricht stellenweise dem Grundkonzept einer Kfz-Versicherung.

Insassenschutz schließt Absicherungslücke in Extremfällen

Obwohl doch so viel dagegen spricht, wird der Insassenschutz bis heute von vielen Kfz-Versicherungsgesellschaften angeboten. Eine Daseinsberechtigung hat er wohlgemerkt noch immer, insbesondere bei grob fahrlässig oder gar absichtlich herbeigeführten Unfällen. Je nach Art der abgeschlossenen Kfz-Versicherung kann sich die jeweilige Versicherungsgesellschaft weigern, Schäden zu tragen, die mit einem solchen Vorfall in Verbindung stehen.

Die Grundlage einer solchen Verweigerung der Leistungspflicht wäre beispielsweise ein Gerichtsverfahren, in dem herauskommt, dass der Fahrer den zugrundeliegenden Unfall eindeutig hätte verhindern können. Sofern der Schutz der herkömmlichen Kfz-Versicherung an dieser Stelle tatsächlich entfällt, würde der Insassenschutz greifen und die geschädigten Beifahrer finanziell absichern. (Fahrerschutzversicherung: Lohnt der zusätzliche Schutz?)

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