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Private Unfallversicherung: Kosten und Leistungen im Überblick


Unfallschutz
Was eine private Unfallversicherung kostet


Aktualisiert am 08.09.2023Lesedauer: 5 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Gebrochenes Bein (Symbolbild): Die private Unfallversicherung umfasst Unfälle in Ihrer Freizeit und während der Arbeit.Vergrößern des Bildes
Gebrochenes Bein (Symbolbild): Die private Unfallversicherung umfasst Unfälle in Ihrer Freizeit und während der Arbeit. (Quelle: Felix Kästle/dpa-tmn)

Manchmal braucht es nur einen unachtsamen Moment und der Schaden ist groß. Eine Unfallversicherung kann immerhin finanzielle Folgen mildern.

Ob beim Sport, bei der Arbeit oder zu Hause – Unfälle passieren immer wieder. Es kann deshalb sinnvoll sein, sich gegen die Folgen abzusichern. Denn tragen Sie anhaltende Schäden davon, führt das mitunter auch zu finanziellen Problemen.

Eine private Unfallversicherung reduziert dieses Risiko. Wir zeigen Ihnen, wann der Schutz greift, für wen er sich lohnt und was Versicherungen eigentlich unter einem Unfall verstehen.

Was ist eine Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung haftet, wenn Sie in Ihrer Freizeit oder auf der Arbeit einen Unfall erleiden. Ein solcher liegt laut der Verbraucherzentrale vor, "wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."

"Plötzlich" bedeutet dabei, dass das Ereignis während eines kurzen Zeitraums eingetreten ist – also zum Beispiel keine Folge von dauerhafter sportlicher Belastung ist. "Von außen auf den Körper wirkend" meint beispielsweise einen Zusammenstoß oder Aufprall. Und "unfreiwillig" ist alles, was Sie nicht selbst hervorgerufen haben. Wer sich etwa selbst einen Zahn zieht, hat keinen Unfall erlitten.

Gut zu wissen: Handeln Sie grob fahrlässig, gilt das nicht als "freiwilliger" Gesundheitsschaden. Die Versicherung muss also zahlen.

Während die private Unfallversicherung bei allen Unfällen des täglichen Lebens zahlt, beschränkt sich der gesetzliche Unfallschutz auf Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder Uni. Weichen Sie vom direkten Weg ab, ist der Schutz bereits futsch.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, eine private Unfallversicherung können Sie hingegen freiwillig abschließen. In diesem Text geht es nur um den privaten Schutz.

Was leistet eine Unfallversicherung?

Welche Leistungen eine private Unfallversicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Die wichtigste Leistung ist die sogenannte Invaliditätsleistung, ein einmaliger Geldbetrag, den Sie erhalten, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft durch einen Unfall eingeschränkt ist. "Dauerhaft" bedeutet, dass Sie voraussichtlich länger als drei Jahre beeinträchtigt bleiben und keine Besserung zu erwarten ist.

Wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt, richtet sich nach dem Grad Ihrer Invalidität. Er ist abhängig davon, welcher Körperteil Schaden genommen hat. Geregelt ist das in der sogenannten Gliedertaxe. Die Unfallversicherung leistet dann einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme, auch Grundsumme genannt. Das bedeutet, dass Sie diesen Betrag hoch genug ansetzen müssen, um wirklich finanziell abgesichert zu sein (mehr dazu unten).

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gelten bei Verlust oder vollständiger Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile folgende Invaliditätsgrade:

  • Arm: 70 Prozent
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 Prozent
  • Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 Prozent
  • Hand: 55 Prozent
  • Daumen: 20 Prozent
  • Zeigefinger. 10 Prozent
  • anderer Finger: 5 Prozent
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 Prozent
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
  • Bein bis unterhalb des Knies: 50 Prozent
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 Prozent
  • Fuß: 40 Prozent
  • große Zehe: 5 Prozent
  • andere Zehe: 2 Prozent
  • Auge: 50 Prozent
  • Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
  • Geruchssinn: 10 Prozent
  • Geschmackssinn: 5 Prozent

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung zahlt die Unfallversicherung anteilig.

  • Beispiel: Ist eines Ihrer Augen um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 5 Prozent (ein Zehntel von 50 Prozent). Haben Sie eine Versicherungssumme von 400.000 Euro vereinbart, erhalten Sie also 20.000 Euro.

Gut zu wissen: Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Tarife mit eigenen Gliedertaxen. So können beispielsweise die Hände von Chirurgen, Musikern oder Friseuren deutlich besser versichert sein.

Neben der Invalidität kann auch der Unfalltod Teil Ihres Versicherungsschutzes sein. Außerdem können Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder Genesungsgeld zum Paket gehören. Auch Renten können Teil einer Unfallversicherung sein (siehe nächster Abschnitt).

Wichtig: Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie dem Anbieter selbst beweisen, dass der Schaden aufgrund eines Unfalls eingetreten ist, und den Unfall rechtzeitig melden. Die Fristen unterscheideen sich von Versicherung zu Versicherung. Sie finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie viel kostet eine Unfallversicherung?

Eine gute Unfallversicherung muss nicht teuer sein. Das zeigt ein Test von "Finanztest" (Ausgabe 7/2021). Die günstigste gute Police beginnt demnach ab 77 Euro pro Jahr. Bei den leistungsstärksten ist der günstigste Tarif ab 189 Euro jährlich zu haben.

Bei den günstigsten Policen startet der einzige sehr gute Tarif bei 105 Euro jährlich. Unfallschutz für Kinder mit sehr gutem Schutz gibt es ab 54 Euro im Jahr.

Tipp: Wer seine Unfallversicherung schon länger hat, sollte über einen Wechsel nachdenken. Neuere Verträge sind oft günstiger oder leisten mehr.

Die Versicherungen unterscheiden bei den Tarifen zwischen einer niedrigen und einer hohen Gefahrengruppe – und erheben verschieden hohe Beiträge. Zur Gruppe mit niedrigem Unfallrisiko zählen etwa Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit.

Viele Handwerker gehören hingegen zur hohen Gefahrengruppe. Auch wer einer riskanten Sportart nachgeht – etwa Motorradfahren oder Bergsteigen, muss sich auf Zuschläge einstellen.

Zwar gibt es auch Versicherer, die für risikoreiche Berufe oder Hobbys keine Zuschläge verlangen, sie schließen dann allerdings Unfälle auf der Arbeit oder beim Sport aus oder senken die Leistungen.

Optional können Sie bei vielen Versicherern auch eine monatliche Unfallrente in Ihren Tarif einschließen. Diese wird Ihnen ab einer Invalidität von 50 Prozent ausgezahlt. Die Höhe der Unfallrente legen Sie individuell in Ihrem Versicherungsvertrag fest. Der Bund der Versicherten rät zu einer Mindestrente von 1.000 Euro pro Monat. Schließen Sie eine Unfallrente in Ihren Vertrag ein, verteuert sich die Unfallversicherung deutlich.

Ebenfalls optional ist die Vereinbarung einer Progression. Damit bekommen Sie im Schadensfall ab einem bestimmten Invaliditätsgrad schrittweise mehr Geld. Um wie viel Prozent sich die Versicherungsleistungen erhöhen, hängt vom vereinbarten Wert ab. Üblich sind 225 Prozent, 350 Prozent oder 500 Prozent. Die Progression macht den Vertrag aber teurer.

Wie wichtig ist eine Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung ist nicht für jeden gleich sinnvoll. Wichtig ist sie grundsätzlich für all jene, die nicht bereits per Gesetz unfallversichert sind. Das gilt für Selbstständige sowie Hausfrauen und -männer.

Auch Menschen mit hohem Unfallrisiko in der Freizeit und Berufstätige mit Vorerkrankungen sollten über eine Unfallversicherung nachdenken, da sie meist keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Lesen Sie hier mehr dazu, wann eine private Unfallversicherung sinnvoll ist.

Allerdings gibt es viele Leistungen, die Sie nicht brauchen oder die andere Versicherungen besser abdecken. Ist Ihnen zum Beispiel daran gelegen, Ihre Angehörigen im Todesfall abzusichern, ergibt eine Risikolebensversicherung mehr Sinn. Denn diese greift nicht nur bei Unfalltod. Mehr zur Risikolebensversicherung lesen Sie hier.

Wer nicht nur auf eine einmalige Zahlung aus ist, sondern eine Rente versichern will, sollte das nicht über die Unfallversicherung vereinbaren, sondern über eine Berufsunfähigkeitsversicherung – vorausgesetzt, Sie bekommen sie noch und können sich die Beiträge leisten. Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung lesen Sie hier.

Worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Haben Sie sich dazu entschlossen, eine private Unfallversicherung abzuschließen, sollten Sie eines in jedem Fall tun: die Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls riskieren Sie, im Schadensfall den Versicherungsschutz zu verlieren.

Auch wenn Sie im Laufe der Zeit einen riskanteren Beruf aufnehmen oder ein gefährliches Hobby beginnen, müssen Sie das der Versicherung mitteilen. Dann ändern sich Ihre Tarifstufe und Ihr Beitrag.

Wichtig ist, dass Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren, um im Ernstfall wirklich abgesichert zu sein. Dabei gilt: Je jünger Sie sind, desto höher – schließlich bleibt rein statistisch noch mehr Zeit, in der der Verdienstausfall kompensiert werden muss.

Als Faustregel gelten für Berufstätige folgende Werte:

  • 30-Jährige = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40-Jährige = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50-Jährige = vierfaches Bruttojahreseinkommen

Beachten Sie das, ist es nicht nötig, eine Unfallversicherung mit Dynamik zu vereinbaren – also eine Police, bei der sich die Versicherungssummen regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen.

Mit zunehmendem Alter steigen schließlich auch Ihre Renten- und Versorgungsansprüche; ständig mehr Geld von der Unfallversicherung braucht es dann nicht. Zumal die Dynamik auch mit stets steigenden Beiträgen einhergeht.

Finger weg auch von Unfallversicherungen mit sogenannter Beitragsrückgewähr. Das sind Kombiprodukte aus Versicherung und Sparvertrag, die meist nur einem nützen: dem Versicherer.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020)
  • Stiftung Warentest: "Private Unfallversicherungen im Vergleich"
  • Verbraucherzentrale: "Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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