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Risikolebensversicherung: Sinnvoll? Das sollten Sie wissen


Nicht nur für Familien
Wann sich eine Risikolebensversicherung lohnt


Aktualisiert am 21.03.2024Lesedauer: 6 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Vater mit kleiner Tochter auf dem Arm (Symbolbild): Eine Risikolebensversicherung ist für viele Familien notwendig.Vergrößern des Bildes
Vater mit kleiner Tochter auf dem Arm (Symbolbild): Eine Risikolebensversicherung ist für viele Familien notwendig. (Quelle: Serhii Sobolevskyi/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Stirbt der Hauptverdiener unerwartet, kann das bittere Folgen für Hinterbliebene haben. Eine Risikolebensversicherung schützt Sie davor.

Wenn ein Familienmitglied unerwartet früh stirbt, ist das für sich genommen schon eine Tragödie. Noch dramatischer wird es allerdings, wenn die Hinterbliebenen finanziell auf sie oder ihn angewiesen waren.

Dann können sie womöglich Darlehen nicht mehr bedienen oder den Lebensunterhalt nicht mehr sicher bestreiten. Diesem Szenario können Sie vorbeugen, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen.

Wir erklären, für wen sie sich eignet, was Sie bei Dauer und Höhe beachten sollten und auf welche Fragen Sie sich vor Abschluss gefasst machen müssen.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Eine Risikolebensversicherung eignet sich für alle, die für andere sorgen und nach ihrem Tod die Hinterbliebenen finanziell absichern möchten. Das betrifft vor allem Familien und Alleinerziehende, aber nicht nur diese.

Auch für kinderlose Paare kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für unverheiratete Paare, da sie keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben. Auch Geschäftspartner können sich mit einer solchen Police gegenseitig absichern.

Sie sollten vor allem über eine Risikolebensversicherung nachdenken, wenn Sie ein Immobiliendarlehen tilgen müssen, das Ihr Partner ohne Sie nicht mehr stemmen könnte, die Familie mit nur einem Einkommen nicht mehr über die Runden käme oder Sie alleinerziehend sind. Für Singles ist eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht notwendig.

Mit einer Risikolebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen nach Ihrem Tod dann einen festgelegten Betrag, die sogenannte Todesfallsumme. Diese kann den Wegfall Ihres Einkommens kompensieren.

Welche Art von Risikolebensversicherung brauche ich?

Risikolebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten, die je nach Familiensituation unterschiedlich sinnvoll sind. Folgende Verträge sind möglich:

  • Einzelne Verträge
  • Über-Kreuz-Verträge
  • Gemeinsamer Vertrag ("Verbundene Leben")

Einzelne Verträge eignen sich für Ehepaare mit Kind oder Kindern. Dabei setzt jeder Partner den anderen als Bezugsberechtigten ein. Je nachdem, wer früher stirbt, erhält dann entweder der eine oder der andere Partner die Todesfallsumme. Der überlebende Partner kann anschließend die Kinder als Bezugsberechtigte in seinem Vertrag einsetzen.

Separate Verträge ermöglichen es zudem, verschieden hohe Versicherungssummen zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn ein Partner weniger verdient und im Todesfall des anderen daher mehr Geld zur Absicherung benötigt. Auch können Sie unterschiedlich lange Laufzeiten festlegen oder einen neuen Bezugsberechtigten einsetzen, falls es zur Trennung kommen sollte.

Über-Kreuz-Verträge sind die richtige Wahl für unverheiratete Paare. Denn damit umgehen Sie die Erbschaftsteuer, die bei einzelnen Verträgen wahrscheinlich auf Sie zugekommen wäre. Denn anders als Verheiratete haben Unverheiratete nur einen geringen Freibetrag: Jede Erbschaft oberhalb von 20.000 Euro müssen Sie versteuern, Verheiratete können hingegen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Lesen Sie hier mehr dazu, wer wie viel Geld steuerfrei erben darf.

Bei Über-Kreuz-Verträgen schließt zwar auch jeder einen eigenen Vertrag ab, Sie setzen den Partner dann aber nicht als Bezugsperson, sondern als versicherte Person ein. Das bedeutet, dass jeder das Geld aus seiner eigenen Versicherung bekommt, wenn der Partner stirbt. Dadurch entsteht keine Erbschaftsteuer, denn der Vertrag war ja bereits Ihr Besitz. Über-Kreuz-Verträge lassen sich auch bei verschiedenen Anbietern abschließen.

Sollten Sie sich trennen, überträgt jeder Ex-Partner seinen Vertrag auf den anderen. Dann können beide neu bestimmen, wer Bezugsberechtigter wird. Die Über-Kreuz-Verträge werden also zu zwei normalen Risikolebensversicherungen. Dafür ist allerdings die Zustimmung beider Partner nötig.

Tipp

Auch für Ehepaare kann ein Über-Kreuz-Vertrag sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn Sie eine so hohe Versicherungssumme vereinbaren, dass selbst der Freibetrag von 500.000 Euro nicht mehr ausreicht, um keine Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Die dritte Variante, ein gemeinsamer Vertrag, der oft "verbundene Leben" genannt wird, kommt nur für Paare ohne Kinder infrage. Denn im Todesfall zahlt der Versicherer nur einmal die vereinbarte Summe an den überlebenden Partner. Kinder könnten dann nicht noch ein weiteres Mal Geld erhalten, wenn auch der zweite Elternteil stirbt.

Ein weiterer Nachteil: Bei einer Trennung ist es nicht möglich, den gemeinsamen Vertrag in zwei einzelne Verträge zu teilen. Es bleibt dann nur die Kündigung. Und das auch nur, sofern beide Partner zustimmen.

Die verbundene Risikolebensversicherung hat aber den Vorteil, dass sie günstiger sein kann als zwei separate Verträge. Außerdem gilt die Versicherungssumme nicht als Erbe, es fällt also auch keine Erbschaftsteuer an.

Wer Alleinerziehend ist, wählt bei der Risikolebensversicherung einfach seine Kinder als Bezugsberechtigte aus. Sind sie noch nicht volljährig, ist es ratsam, zusätzlich einen Vormund zu bestimmen, der das Geld bis zu ihrem 18. Geburtstag verwaltet.

Was sollte eine Risikolebensversicherung kosten?

Risikolebensversicherungen sind in der Regel nicht teuer. Die günstigste Police im jüngsten Produkttest der Stiftung Warentest von Anfang 2023 kostet für eine 35-jährige Modellkundin 433 Euro jährlich. Es gibt aber auch Anbieter, die fast dreimal so viel berechnen.

Der Preis einer Risikolebensversicherung hängt vor allem von der Laufzeit und der Versicherungssumme ab. Aber auch Ihr Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags spielen eine Rolle (mehr dazu unten).

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, finden Sie im Angebot in der Regel Angaben über den Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, und den Bruttobeitrag. Der Nettobeitrag ist die Summe, die Sie zunächst für Ihre Versicherung zahlen müssen. Allerdings ist er nicht in Stein gemeißelt, sondern kann sich ändern, wenn sich die wirtschaftliche Lage Ihres Anbieters verschlechtert.

Dann steigt der Preis für den Versicherungsschutz bis maximal zum Bruttobeitrag. Er ist also eine Art Preisdeckel. Manche Anbieter gewähren Ihnen auch über die gesamte Laufzeit einen garantierten Beitrag.

Wie lange sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung legen Sie individuell fest. Grundsätzlich sollte sie so lange laufen, wie Ihre Angehörigen einen Ausgleich dafür brauchen, dass Ihr Einkommen weggebrochen ist.

Ein Kriterium können etwa die Höhe und Laufzeit eines Darlehens sein, das Sie mit der Risikolebensversicherung absichern wollen. Sobald der Immobilienkredit abbezahlt ist, kann auch die Versicherung enden.

Geht es Ihnen darum, dass Ihre Kinder so lange finanziell unbeschwert leben können, bis sie aus dem Gröbsten raus sind, könnten Sie eine Laufzeit von 20 Jahren wählen.

Beachten Sie dabei: Je kürzer der Vertrag läuft, desto günstiger ist er. Da es aber einfacher ist, eine Risikolebensversicherung zu kündigen als sie nachträglich zu verlängern, sollten Sie von vornherein ein paar Extra-Jahre als Puffer einplanen.

Gut zu wissen: Läuft die Police zu Lebzeiten des Versicherten aus, werden keine Leistungen fällig.

In welcher Höhe sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Auch die Versicherungssumme bestimmen Sie bei Vertragsabschluss selbst. Als Faustregel gilt: Sie sollte das Drei- bis Fünffache Ihres Jahresbruttoeinkommens betragen. In vielen Fällen beläuft sich die Todesfallsumme daher auf 200.000 bis 300.000 Euro.

Verbraucherschützer empfehlen allerdings, die Versorgungslücke individuell zu berechnen, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

  • Beispiel der Verbraucherzentrale: Nehmen wir an, eine Mutter von zwei Kindern verdient 2.300 Euro netto im Monat. Ihr Mann hat einen 450-Euro-Job und das Kindergeld beträgt 408 Euro. Macht zusammen 3.158 Euro. Stirbt die Mutter nun, gibt es zwar 800 Euro Witwerrente für den Mann und 300 Euro Waisenrente für die Kinder, damit kommen sie mit dem 450-Euro-Job und dem Kindergeld aber nur auf 1.958 Euro im Monat. Weil sie im Haushalt, an Kleidung und Urlauben sparen, fallen die Ausgaben um 300 Euro geringer aus. Trotzdem bleibt eine Versorgungslücke von 900 Euro im Monat. Diese lässt sich mit 196.000 Euro 20 Jahre lang überbrücken. Unterstellt ist dabei, dass der Vater monatlich Geld entnimmt und den jeweiligen Restbetrag zu 1 Prozent Nachsteuerzins anlegen kann. 200.000 Euro Versicherungssumme wären also passend.

Bei der klassischen Form der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme während der Laufzeit unverändert. Das ist durchaus zu empfehlen, weil sich zwei Effekte mehr oder weniger ausgleichen dürften: der mit der Zeit sinkende Absicherungsbedarf und die Geldentwertung durch die Inflation.

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Alternativ gibt es Risikolebensversicherungen mit sogenannter annuitätisch oder linear fallender Versicherungssumme. Bei der linearen Variante sinkt die Todesfallsumme jedes Jahr um den gleichen Betrag, bei der anderen ist die Summe auf einen Kredit abgestimmt – und fällt in dem Maße, wie die Restschuld des Kredits weniger wird. Diese Varianten sind meist etwas günstiger als die klassische Variante, werden aber auch seltener angeboten.

Tipp: Achten Sie bei der klassischen Variante darauf, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Dann können Sie die Versicherungssumme später erhöhen, falls es nötig werden sollte – etwa bei der Geburt eines Kindes.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können, wägt die Versicherung erst einmal Ihr Risiko ab – und stellt Ihnen viele Fragen, in erster Linie nach dem Gesundheitszustand.

Diese sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Eine Untersuchung vom Arzt ist meist erst ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro nötig.

Mögliche Risikofaktoren sind:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • körperlich anstrengender Beruf
  • Übergewicht
  • riskante Hobbys wie Motorradfahren
  • Rauchen

Geben Sie bei den Gesundheitsfragen zum Beispiel an, Raucher zu sein, wird es meist teurer. In welchem Maß die verschiedene Faktoren Einfluss auf den Preis der Risikolebensversicherung haben, hängt aber vom Anbieter ab. Vergleichen Sie daher am besten mehrere Policen.

Gut zu wissen: Wer im Antrag angibt, Nichtraucher zu sein und nach Abschluss der Police Raucher wird, ist je nach Vertragsbedingungen dazu verpflichtet, der Versicherung Bescheid zu geben. Andersherum kann es sich lohnen, den Tarif zu wechseln, falls Sie nach Vertragsbeginn Nichtraucher werden. Raucher zahlen oft dreimal so hohe Beiträge.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stiftung Warentest: "Vergleich Risikolebensversicherung: Wichtiger Schutz für Familien"
  • Finanztip: "So schützt Du Deine Angehörigen vor dem Ruin"
  • check24.de: "Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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