Komplexe Umsetzung Neue Mütterrente wird frühestens 2028 ausgezahlt

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Mütterrente, doch das Vorhaben ist technisch komplex. Bis zur Auszahlung dürfte es noch dauern.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit erheblichen Verzögerungen bei der geplanten Einführung der sogenannten Mütterrente III. Zwar will die Bundesregierung den Rentenanspruch für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, um einen halben Entgeltpunkt erhöhen – doch die Umsetzung könnte dauern.
"Auch wenn die Mütterrente III bis Ende dieses Jahres beschlossen wird, werden wir sie erst ab 2028 auszahlen können", sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung, am Dienstag auf der Bundesvertreterversammlung in Münster.
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Grund dafür sei, dass man bei der Programmierung nicht nach dem Vorbild der bereits umgesetzten Mütterrenten I und II vorgehen könne. "Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt", so Piel. Insgesamt müssten mehr als zehn Millionen Versicherungskonten angepasst werden – eine Mammutaufgabe für die ohnehin stark ausgelasteten IT-Kapazitäten der Rentenversicherung.
Hoher Aufwand bei rückwirkender Zahlung
Piel warnte zudem vor den Folgen einer rückwirkenden Auszahlung der Mütterrente. Denn: Eine nachträgliche Erhöhung der Rente könne beispielsweise Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten oder Grundsicherungsansprüche haben – diese müssten dann ebenfalls rückwirkend neu berechnet werden. "Solche rückwirkenden Korrekturerfordernisse, die weit mehr als 1 Million Versicherte treffen würden, sollten vermieden werden, auch wegen des damit verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands." Lesen Sie hier, wie die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet wird.
Darüber hinaus pochte Piel auf eine klare Finanzierung durch den Bund: "Die geplante Mütterrente III ist erneut eine Maßnahme, die nicht durch Beiträge gedeckt ist und die – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – aus Steuermitteln finanziert werden muss."
Rentenbeitrag dürfte 2027 steigen
Neben der Mütterrente III ging Piel auch auf die finanzielle Lage der Rentenversicherung ein. Trotz schwächelnder Konjunktur und steigender Arbeitslosigkeit bleibe der Beitragssatz im laufenden und im kommenden Jahr stabil bei 18,6 Prozent. Erst 2027 sei ein leichter Anstieg auf 18,8 Prozent vorgesehen. "Das ist der erste Anstieg des Beitragssatzes seit 2007", so Piel.
Auch das Rentenniveau bleibe bis 2028 bei rund 48 Prozent stabil. Lesen Sie hier, was ein Rentenniveau von 48 Prozent genau bedeutet. Die sogenannte Haltelinie, die ein Absinken unter diese Marke verhindert, will die Bundesregierung bis 2031 verlängern. Die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben aufgrund höherer Rentenanpassungen sollen laut Koalitionsvertrag ebenfalls aus Steuermitteln finanziert werden, um die Beitragszahlenden nicht zusätzlich zu belasten. "Wir werden hier sehr genau darauf achten, dass sich der Bund an seine Zusage hält", betonte Piel.
Rentenversicherung fordert höhere Rücklage
Ein weiteres Anliegen der Rentenversicherung ist die Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage, die derzeit 0,2 Monatsausgaben beträgt. Das reiche nicht aus, um die Liquidität dauerhaft zu sichern. Eine Erhöhung auf 0,3 Monatsausgaben sei im Rentenpaket II der gescheiterten Ampelkoalition geplant gewesen, so Piel. "Bei der anstehenden Reform sollte diese Maßnahme jetzt endlich umgesetzt werden." Allerdings wäre das voraussichtlich mit einem einmaligen Anstieg des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte verbunden, den Beitragszahler und Bund gemeinsam tragen sollten.
- Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund