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Rundfunkgebühren: So viel kosten sie – und wie Sie sich befreien lassen


GEZ-Beitrag
Rundfunkgebühren: So viel kosten sie wirklich

t-online, Lars Harms

Aktualisiert am 04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0391572577Vergrößern des BildesDie öffentlich-rechtlichen Fernsehsender werden über die Rundfunkgebühren finanziert. (Quelle: IMAGO/JGI/Jamie Grill/Blend Images/imago-images-bilder)
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Jeder Haushalt muss Rundfunkgebühren zahlen. Ausnahmen gibt es kaum. Wir erklären, wie hoch der Beitrag ist.

Regelmäßig diskutiert Deutschland über die GEZ-Gebühren. Sie finanzieren einen unabhängigen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk. Dazu gehören die ARD, das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten. Pro Monat sind dafür 18,36 Euro zu zahlen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Vierteljährlich, halbjährlich, jährlich – Lastschrift und Überweisung

Üblicherweise wird der Beitrag für drei Monate in Höhe von 55,08 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Dafür müssen Sie der GEZ ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie entscheiden, ob das Geld zu Beginn oder in der Mitte des Quartals abgebucht werden soll.

Auch eine halbjährliche Abbuchung ist möglich. Dann geht jeweils zum Ersten des neuen Halbjahres ein Beitrag in Höhe von 110,16 Euro von Ihrem Konto ab. Zudem besteht die Möglichkeit, im Januar den Jahresbeitrag in Höhe von 220,32 Euro zu bezahlen.

Wollen Sie Ihren Rundfunkbeitrag lieber überweisen, ist auch dies ebenso möglich. Beträge und Fristen bleiben gleich. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Ihnen mindestens zwei verschiedene Banken kein Konto einrichten möchten, können Sie auch eine Barzahlung vornehmen. Dies muss gesondert mit der GEZ besprochen werden.

Wer kann sich befreien lassen?

Es ist möglich, einen Nebenwohnsitz von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Dann zahlen Sie nur für Ihren Hauptwohnsitz. Menschen, die an Ihrem Nebenwohnsitz tatsächlich Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies allerdings anmelden.

Bezieher bestimmter Sozialleistungen, wie der Grundsicherung oder des Bürgergelds, sind von den GEZ-Beiträgen befreit. Personen im Arbeitslosengeld-1-Bezug müssen den Rundfunkbeitrag hingegen zahlen. Es gibt weitere Ausnahmen, etwa für Studenten mit BAföG-Bezug und für Geflüchtete. Auch in Pflegeeinrichtungen wird kein Beitrag erhoben.

In manchen Fällen wird auch nur ein ermäßigter Beitrag fällig. Dies gilt für Menschen mit bestimmten Behinderungen oder begrenzt auch für Freiberufler.

Verwendete Quellen
  • Beitragsservice: "Ihr Rundfunkbeitrag"
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