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Krankentagegeld: Ist eine zusätzliche Versicherung sinnvoll?


Zusatzversicherung
Krankentagegeld: Ist eine zusätzliche Versicherung sinnvoll?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 20.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei einer langen Krankheit ist für Selbstständige Krankentagegeld sinnvoll.Vergrößern des BildesBei einer langen Krankheit ist es für Selbstständige sinnvoll, eine Krankentagegeldversicherung zu haben. (Quelle: Dima Berlin/Getty Images)
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Sind Sie gesetzlich krankenversichert, steht Ihnen Krankengeld, jedoch kein Krankentagegeld zu. Eine Krankenzusatzversicherung schließt diese Lücke.

Krankentagegeld ist mit Krankengeld nicht zu verwechseln. Krankengeld, das Sie nach sechs Wochen Krankheit von der Krankenkasse erhalten, liegt ungefähr 20 Prozent unter Ihrem Nettoeinkommen. Reicht Ihnen das nicht aus, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Privat krankenversicherte Personen erhalten aber kein Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.

Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Anspruch auf Krankengeld haben Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert und länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind. Sie erhalten als gesetzlich krankenversicherte Person kein Krankentagegeld. Anders ist es bei Privatversicherten.

Private Krankenversicherungen zahlen kein Krankengeld, egal ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie jedoch Krankentagegeld bekommen, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherungen können auch andere Leistungen wie Krankenhaustagegeld abdecken. Das ist auch möglich, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.

Unterschiede in der Höhe von Krankengeld und Krankentagegeld

In Deutschland beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Schließen Sie eine Krankentagegeldversicherung ab, können Sie die Höhe des Krankentagegelds selbst festlegen. Sie vereinbaren auch, ab wann Ihnen Krankentagegeld gezahlt wird.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, müssen Sie mit Krankentagegeld nicht Ihren gesamten Nettolohn absichern. Sie sollten die Zahlung von Krankentagegeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit vereinbaren, wenn Ihnen Krankengeld gezahlt wird. Sind Sie privat krankenversichert und selbstständig, können Sie bereits nach der vierten Krankheitswoche die Zahlung von Krankentagegeld vereinbaren.

Bereicherungsverbot bei Krankentagegeld

Mit Krankentagegeld können Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, die Versorgungslücke zwischen Krankengeld und Ihrem regulären Nettoeinkommen schließen. Mit einer privaten Krankenversicherung schützen Sie sich vor Einkommensverlusten im Krankheitsfall.

Für Krankentagegeld gilt ein Bereicherungsverbot. Damit wird sichergestellt, dass zusammen mit anderen Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld Ihr Gesamteinkommen nicht höher ausfällt als Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen.

Höhe von Krankentagegeld festlegen

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, benötigen Sie eine Krankentagegeldversicherung vor allem bei einem höheren Einkommen. Sie müssen beim Krankengeld höhere Differenzen zu Ihrem Nettoeinkommen hinnehmen und können das Krankentagegeld in der Höhe der Differenz vereinbaren.

Sind Sie selbstständig und gesetzlich krankenversichert, ist es kein Muss, die Zahlung von Krankengeld zu vereinbaren. Sie zahlen einen vergünstigten Beitragssatz, wenn Sie auf die Zahlung von Krankengeld verzichten.

In diesem Fall ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig, um sich für den Fall einer längeren Krankheit abzusichern. Wenn Sie kein Krankengeld beziehen, besteht die Möglichkeit, Ihr Krankentagegeld auf bis zu Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen festzulegen. Das ist auch möglich, wenn Sie privat krankenversichert sind.

Was Sie über eine Krankentagegeldversicherung wissen sollten

Eine Krankentagegeldversicherung ist wichtig, wenn Sie privat krankenversichert oder als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sind und keine Krankengeldzahlung vereinbart haben. Eine Krankentagegeldversicherung können Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung auch abschließen, wenn Ihnen das Krankengeld nicht ausreicht.

Für eine Krankentagegeldversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Versicherung leistet nur dann, wenn Sie aufgrund der Erkrankung tatsächlich Ihrer beruflichen Tätigkeit in keiner Weise nachgehen und auch keine andere Tätigkeit ausüben können.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener" (Stand: 17.02.2023)
  • test.de: "Von sehr gut bis mangelhaft" (Stand: 04.06.2018)
  • finanzen.de: "Versichert gegen Verdienstausfall bei langer Krankheit" (Stand: 11.08.2023)
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