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Hochzeitsversicherung: Wann sie sich lohnt und was es zu beachten gilt


Panne oder kalte Füße?
Wann eine Hochzeitsversicherung sinnvoll ist

Von dpa
Aktualisiert am 17.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Der große Tag: Trotz guter Planung kann immer etwas schiefgehen. Ist eine Versicherung deshalb sinnvoll?Vergrößern des BildesDer große Tag: Trotz guter Planung kann immer etwas schiefgehen. Ist eine Versicherung deshalb sinnvoll? (Quelle: Pflügler Photo /imago-images-bilder)
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Sie hat Ja gesagt – und die Planung beginnt. Manches Paar denkt auch über den Abschluss einer Hochzeitsversicherung nach. Deren Notwendigkeit ist umstritten.

Das Hochzeitskleid kommt nicht rechtzeitig an, die Location brennt ab, der Bräutigam wird krank: Am Tag der Hochzeit kann so einiges schiefgehen. Eine Hochzeitsversicherung kann in einigen Fällen helfen. Sie übernimmt den finanziellen Schaden oder zumindest einen Teil davon, wenn beispielsweise die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss. Aber lohnt sich der Abschluss der Police überhaupt?

Die Produkte, die Versicherer häufig unter dem Namen "Event- und Hochzeitsversicherung" zusammenfassen, sind keineswegs standardisiert, beobachtet Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale Hessen.

Manch eine Police springe etwa dann ein, wenn Braut, Bräutigam oder ein enger Angehöriger unerwartet und schwer erkrankt oder ein gebuchter Dienstleister insolvent wird, sagt Henriette Neubert, Expertin für Sachversicherungen beim Ratgeberportal Finanztip. "Einige zahlen auch bei Absage wegen schlechten Wetters."

In anderen Fällen aber leisten Versicherungen gar nicht oder nur bedingt – zum Beispiel "wenn die Hochzeit abgesagt wurde, weil Braut oder Bräutigam kalte Füße bekommen hat", so Neubert. Auch Elementarereignisse wie die Überschwemmung des Veranstaltungsortes sind häufig nicht versichert.

Wer in privaten Räumlichkeiten feiert, bleibt bei einem Ausfall mitunter ebenfalls auf den Kosten sitzen. Dabei tragen Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens in der Regel ohnehin selbst – denn die meisten Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor.

Zeitfenster für Abschluss oft limitiert

Hinzu kommen oftmals weitere vertragliche Feinheiten. So muss eine Hochzeitsversicherung bei einigen Anbietern mit einem gewissen Vorlauf zum Fest abgeschlossen werden. Andererseits darf der Abschluss mitunter auch nicht zu lange nach Buchung des Hochzeitsarrangements erfolgen. Andernfalls greift der Schutz nicht.

Weil sich die angebotenen Tarife also oft gravierend unterscheiden, rät Verbraucherschützerin Mayer Interessierten, die Vertragsbedingungen immer ganz genau anzuschauen. Dabei seien die wichtigsten zu klärenden Fragen, wer und was überhaupt versichert ist und unter welchen Bedingungen.

Finanzieller Schaden oft nicht existenzbedrohend

Trotzdem sind Hochzeitsversicherungen für Mayer durchaus eine Überlegung wert – vor allem dann, wenn die Hochzeit sehr teuer wird, die Eventlocation schon lange im Voraus gebucht werden muss oder die Großeltern alt und krank sind.

"Dann empfiehlt sich tatsächlich ein Vertrag, bei dem schwere Erkrankungen und der Tod von nahen Verwandten mitversichert sind", sagt sie. Aber im Grunde drehe sich alles um eine Frage: "Kann man im Fall der Fälle mit den Stornokosten umgehen, oder nicht?"

Neubert sieht eine Hochzeitsversicherung kritischer: "Wir bei Finanztip erachten sie als nicht sinnvoll", so die Expertin. Das Risiko, dass der Bräutigam einen Tag vor der Hochzeit einen Blinddarmdurchbruch habe oder sich die Braut am großen Tag das Bein breche, sei doch eher gering.

Noch dazu sei eine solche Police vergleichsweise teuer. "Für eine Feier im Wert von 25.000 Euro kostet die Absicherung 500 bis 600 Euro – plus unter Umständen eine Selbstbeteiligung", sagt Neubert.

Vor allem aber soll eine Versicherung vor existenzbedrohenden Ereignissen schützen wie Berufsunfähigkeit, Verlust der Immobilie oder Krankheit des Hauptverdieners. "Wer so viel Geld für seine Hochzeit ausgibt, dass er bei einer kurzfristigen Absage in finanzielle Nöte gerät, sollte das Ganze grundsätzlich noch einmal überdenken", findet Neubert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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