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Auto abmelden: Wie Sie unnötige Wartezeiten vermeiden


Auch online möglich
Auto abmelden: Wie Sie unnötige Wartezeiten vermeiden

Von t-online, hs, ccn

Aktualisiert am 03.12.2022Lesedauer: 4 Min.
Wartender mit Kennzeichen in einer KfZ-Zulassungsstelle: Wer keine Wartenummer ziehen will, kann sein Auto auch im Internet abmelden.Vergrößern des BildesWarten in der Kfz-Zulassungsstelle: Wer keine Nummer ziehen will, kann sein Auto auch im Internet abmelden. (Quelle: Manja Elsässer/imago-images-bilder)
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Wenn Sie beim Abmelden Ihres Wagens keine böse Überraschung erleben wollen, müssen Sie einiges beachten. Welche Unterlagen sind wichtig? Was muss die Versicherung wissen?

Das Abmelden eines Autos wird auch als Stilllegen oder Außer Betrieb setzen bezeichnet. Sie können Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle abmelden oder auch online.

Wann sollte ich ein Auto abmelden?

Für das Abmelden oder Stilllegen eines Autos kann es verschiedene Gründe geben. Sie sollten Ihr Fahrzeug abmelden, ...

  • wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen
  • wenn Sie es verschrotten lassen
  • wenn das Auto gestohlen wurde.

Wo darf ein abgemeldetes Auto stehen?

Haben Sie das Auto abgemeldet, dann darf es nur noch auf Privatgrund stehen. Auf Straßen, Parkplätzen und auch Privatwegen, die für Anlieger offen sind, dürfen Sie das Auto dann weder bewegen noch abstellen.

StVO: Gilt "Anlieger frei" auch für Besucher?

Sie können das abgemeldete Auto auch einlagern, – etwa in einer Garage – um es später wieder anzumelden. "Vorübergehende Stilllegung" hieß das früher und wird im Zulassungsgesetz mittlerweile auch als "Außerbetriebsetzung" bezeichnet. Allerdings erlischt nach sieben Jahren die Betriebserlaubnis. Dann ist eine erneute Abnahme durch den TÜV erforderlich, um mit dem Auto auf der Straße zu fahren – und natürlich auch eine erneute Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Abmeldung

Wenn Sie ein Autos abmelden möchten, dann müssen Sie folgende Unterlagen parat haben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nummernschilder
  • Verwertungsnachweis, falls Sie das Auto verschrotten lassen
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Zulassungsbescheinigung II benötigen Sie nur, wenn Sie nicht der Halter des Wagens sind, den Sie abmelden möchten.

Beim Abmelden entstehen Kosten: Daher sollten Sie je nach Wohnort etwa sieben bis 13 Euro Bargeld dabeihaben, um die Verwaltungsgebühren begleichen zu können.

Sie wollen das Auto nur ummelden? Dann benötigen Sie diese Unterlagen.

Muss ich das Auto persönlich abmelden?

Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie als Kfz-Halter verhindert sind, dann können Sie eine beliebige andere Person zur Zulassungsstelle schicken. Dafür ist nicht mal eine Vollmacht nötig. Hauptsache ist, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Muss ich die Kfz-Versicherung informieren?

Die Zulassungsstelle setzt sich automatisch mit der Versicherung und dem Hauptzollamt beziehungsweise dem zuständigen Finanzamt in Verbindung, wenn Sie ein Auto abmelden. Sie müssen also nichts unternehmen. Zu viel gezahlte Prämien bekommen Sie in der Regel erstattet.

Auto online abmelden

Sie können Ihr Auto bei einigen Zulassungsstellen auch online abmelden, allerdings nur, wenn der Wagen nach Januar 2015 zugelassen worden ist. Denn nur dann hat er ein Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten. Der Code steht auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Außerdem benötigen Sie einen Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion und dem dazugehörigen Ausweislesegerät. Alle Infos zum E-Perso bekommen Sie hier.

Verwaltungsgebühren müssen Sie mit einer Kreditkarte oder Giropay begleichen.

Auto abmelden: Kann ich das Nummernschild behalten?

Sie wollen Ihr Lieblingsnummernschild gerne behalten? Kein Problem. Beim Umstieg auf einen neuen Wagen können Sie es gegen eine Gebühr von etwa 20 Euro mitnehmen. Wie lange das alte Kennzeichen für Sie freigehalten wird, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Es können nur ein paar Wochen sein oder wenige Monate. Meist gibt es die Option, die Reservierung für eine Gebühr zu verlängern.

Für das abgemeldete Fahrzeug können Sie das Kennzeichen dagegen ein ganzes Jahr lang reservieren lassen. Sie können es dann mit dem gewohnten Kennzeichen wieder anmelden.

Auto abmelden vor einem Privatverkauf: Vor- und Nachteile

Halter müssen gut abwägen, ob sie ihr Auto vor einem Privatverkauf abmelden wollen.

Grundsätzlich müssen Sie Ihrf Auto bei einem privaten Verkauf nicht selbst abmelden – nach Absprache kann das auch der Käufer übernehmen. Sie müssen den Verkauf dennoch unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden.

Was spricht noch für eine Abmeldung, was dagegen?

Vorteil der Abmeldung: Solange Sie als Halter eingetragen sind, können Unfälle oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung des neuen Besitzers oder auch des Autohändlers für Sie zum Problem werden – im Zweifelsfall müssen Sie haften. Dem entgeht, wer das Auto rechtzeitig abmeldet.

Wenn sich der Käufer dazu verpflichtet, Ihr altes Auto abzumelden, hat er dafür drei Tage Zeit. Im Kaufvertrag sollten Sie deshalb unbedingt den genauen Zeitpunkt der Übergabe und die Frist zur Ab- beziehungsweise Ummeldung festhalten. D

Nachteil der Abmeldung: Wenn das Auto stillgelegt ist, dann darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen oder fahren. Straßen und Parkplätze sind für das Fahrzeug dann tabu. Das kann zu einem Problem werden, wenn ein Interessent eine Probefahrt machen möchte. Außerdem müssen Sie einen geeigneten Stellplatz auf privatem Gelände finden.

Tipp: Besorgen Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen. Damit können Sie das Auto fünf Tage lang fahren und haben so Zeit, den Kauf abzuwickeln.

Auto verschrotten

Soll das Auto verschrottet werden, übernimmt entweder der Händler alle Formalitäten oder der Weg führt zum Verwertungsbetrieb. Hier werden die Schilder abmontiert und Sie bekommen einen sogenannten Verwertungsnachweis.

Sie können mit den Nummernschildern, dem Verwertungsnachweis und den anderen benötigten Dokumenten zur Zulassungsstelle gehen und dort das Auto abmelden. Es wird dann aus dem Register gelöscht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
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