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Abnehmkurs: Krankenkasse zahlt den Abnehmkurs


Krankenkasse zahlt Abnehmkurs
Wann die Krankenkasse fürs Abnehmen bezahlt

cme

Aktualisiert am 29.12.2009Lesedauer: 2 Min.
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Abspecken wollen viele, doch die meisten Diäten scheitern. Erfolgversprechender ist ein Abnehmkurs, bei dem unter Anleitung ein gesundes Ernährungs- und Bewegungs-Verhalten trainiert wird. Was viele nicht wissen: Ihre Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Kosten - vorausgesetzt, sie besitzen eine entsprechende Zertifizierung. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Kasse auch tatsächlich zahlt? Gibt es auch Zuschüsse, wenn ich nur zwei, drei Kilo für meine Traumfigur verlieren will?

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Der Body Mass Index entscheidet

Nicht jeder, der gerne ein paar Pfunde verlieren will, kann die Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die erste Voraussetzung dafür ist, dass man tatsächlich Übergewicht hat. Bezahlt werden die Kurse für Patienten mit einem Body Mass Index (BMI) von 25 bis 30. Eine 1,70 Meter große Frau bekommt Zuschüsse, wenn sie zwischen 72,3 und 86,7 kg wiegt, ein 1,85 Meter großer Mann, wenn er zwischen 85,6 und 102,7 kg schwer ist. Bei stärkerem Übergewicht muss eine ärztliche Rücksprache erfolgen, um mögliche Krankheiten auszuschließen. Mollige Kinder und Jugendliche ab acht Jahren bekommen die Kurse ebenfalls von der Kasse bezahlt. Da die Definition von Übergewicht bei Kindern komplexer ist, sollte dies am besten vom Arzt festgestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Kurs auch bis zum Ende besucht wird. Eine Anmeldung allein reicht nicht aus.

Voraussetzung: Fachpersonal und seriöse Inhalte

Erfüllt man die Voraussetzungen für die Bezuschussung, kann man sich auf die Suche nach einem zertifizierten Kurs begeben. Eine entsprechende Zertifizierung gibt es, wenn ein Kurs von qualifiziertem Personal geleitet wird, zum Beispiel von einer Diätassistentin oder Oecotrophologin, und wenn er inhaltlich und methodisch gewisse Kriterien erfüllt und keine Produktwerbung für Diätmittel betreibt. Neben den klassischen Gruppenkursen werden auch Online-Kurse mit fachlicher Betreuung bezahlt. Susanne Wilhelmi, Pressereferentin des BKK Bundesverbandes, empfiehlt: "Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse nach einem Kurs in Ihrer Nähe." Ein Verzeichnis über alle zertifizierten Kurse findet man auch in der Präventionskursdatenbank der Krankenkassen.

Das Geld muss erstmal vorgelegt werden

Hat man einen passenden Kurs gefunden, muss man das Geld dennoch erst einmal vorlegen. Nach der Teilnahme erstattet die Krankenkasse 80 bis 90 Prozent der Kursgebühren, sofern man nachweisen kann, dass man den Kurs auch regelmäßig besucht hat. Ob man am Ende tatsächlich abgespeckt hat, wird von den Kassen nicht überprüft.

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