Was Paare bei Auslandsadoptionen beachten mΓΌssen
Welche Voraussetzungen gibt es bei Auslandsadoptionen und wie ist die Vorgehensweise? FΓΌr Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Welche Voraussetzungen gelten fΓΌr eine Auslandsadoption?
Um ein Kind zu adoptieren muss man zunΓ€chst mal im Sinne des deutschen Rechts unbeschrΓ€nkt geschΓ€ftsfΓ€hig sein. Ehepaare kΓΆnnen ein Kind nur gemeinsam adoptieren, Unverheiratete eines nur alleine annehmen. Nach der aktuellen Rechtslage kΓΆnnen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ein Kind (noch) nicht gemeinsam adoptieren.
Gibt es bei Auslandsadoptionen AltersbeschrΓ€nkungen?
Um ein Kind in Deutschland zu adoptieren, muss man mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genΓΌgt es, wenn einer diese Altersgrenze erreicht hat und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. AltershΓΆchstgrenzen sind gesetzlich nicht vorgesehen, spielen in der Praxis aber eine groΓe Rolle.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der LandesjugendΓ€mter empfiehlt nΓ€mlich, dass der Altersunterschied zwischen dem Kind und den Adoptivbewerbern nicht mehr als 40 Jahre betrΓ€gt, um ein Eltern-Kind-VerhΓ€ltnis zu garantieren und nicht in ein GroΓelternverhΓ€ltnis abzurutschen. Diese Altersgrenzen kΓΆnnen sich bei Auslandsadoptionen verschieben, je nach Rechtsregelung des Landes, aus dem das Kind kommt.
Ist es entscheidend, woher das Kind kommt?
Es macht einen groΓen Unterschied, ob das Land, aus dem man ein Kind adoptieren mΓΆchte, ein Vertragsstaat des Haager Γbereinkommens ist oder nicht. Denn die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Verfahrensgang einzuhalten und bieten so eine Sicherheit fΓΌr beide Seiten. Anders bei den Nichtvertragsstaaten. Manche LΓ€nder erlauben die Adoption durch AuslΓ€nder gar nicht, andere nur, wenn die Adoptierenden ihren Wohnsitz im Heimatstaat des Kindes haben. ZusΓ€tzlich muss man immer damit rechnen, einem Betrug zum Opfer zu fallen. Auf Kosten des Kindes und des Geldbeutels.
Wie geht eine Auslandsadoption vonstatten?
Um Kinderhandel auszuschlieΓen, ist die Auslandsadoption sehr streng geregelt. Am besten wΓ€hlt man erst einmal das Land, in dem man ein Kind adoptieren mΓΆchte und erkundigt sich dann bei der entsprechenden staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstelle. Hier wird man ausfΓΌhrlich beraten. Ist die Entscheidung getroffen, folgt die EignungsprΓΌfung, die meistens das ΓΆrtliche Jugendamt ΓΌbernimmt.
Dann werden die notwendigen Unterlagen ΓΌbersetzt und an die zustΓ€ndige Stelle im Land weitergeleitet, die dann erste VorschlΓ€ge macht. Γblich ist eine Adoption im Heimatland des Kindes, manchmal aber wird den Bewerbern das Kind auch zur Pflege anvertraut, um dann im Aufnahmestaat erst die Adoption durchzufΓΌhren.
Kann ich auch auf einem anderen Weg ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
Wenn es sich um ein Kind aus einem Land handelt, das aus einem Vertragsstaat des Haager Γbereinkommens stammt, dann nicht. Zumindest nicht legal! Die Gefahr besteht, dass die Adoption nicht anerkannt wird und das Kind gar nicht einreisen darf. Bei Nichtvertragsstaaten braucht es keine wechselseitige Zustimmung des Heimat- und des Aufnahmestaates. Das birgt aber eine Menge Risiken. Angefangen von der Nichtanerkennung bei BehΓΆrden bis hin zur finanziellen Bereicherung durch andere und damit zum Kinderhandel.