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Adoption: Voraussetzungen und Vorgehensweise bei Auslandsadoption


Was Paare bei Auslandsadoptionen beachten mΓΌssen

t-online, Simone Blaß

Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Auslandsadoption: Das sind die hΓ€ufigsten Fragen und Antworten
Eine Auslandsadoption ist mit aufwΓ€ndigen FormalitΓ€ten verbunden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Welche Voraussetzungen gibt es bei Auslandsadoptionen und wie ist die Vorgehensweise? FΓΌr Paare, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Welche Voraussetzungen gelten fΓΌr eine Auslandsadoption?

Um ein Kind zu adoptieren muss man zunΓ€chst mal im Sinne des deutschen Rechts unbeschrΓ€nkt geschΓ€ftsfΓ€hig sein. Ehepaare kΓΆnnen ein Kind nur gemeinsam adoptieren, Unverheiratete eines nur alleine annehmen. Nach der aktuellen Rechtslage kΓΆnnen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ein Kind (noch) nicht gemeinsam adoptieren.

Gibt es bei Auslandsadoptionen AltersbeschrΓ€nkungen?

Um ein Kind in Deutschland zu adoptieren, muss man mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer diese Altersgrenze erreicht hat und der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Altershâchstgrenzen sind gesetzlich nicht vorgesehen, spielen in der Praxis aber eine große Rolle.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der LandesjugendÀmter empfiehlt nÀmlich, dass der Altersunterschied zwischen dem Kind und den Adoptivbewerbern nicht mehr als 40 Jahre betrÀgt, um ein Eltern-Kind-VerhÀltnis zu garantieren und nicht in ein GroßelternverhÀltnis abzurutschen. Diese Altersgrenzen kânnen sich bei Auslandsadoptionen verschieben, je nach Rechtsregelung des Landes, aus dem das Kind kommt.

Ist es entscheidend, woher das Kind kommt?

Es macht einen großen Unterschied, ob das Land, aus dem man ein Kind adoptieren mâchte, ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist oder nicht. Denn die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Verfahrensgang einzuhalten und bieten so eine Sicherheit für beide Seiten. Anders bei den Nichtvertragsstaaten. Manche LÀnder erlauben die Adoption durch AuslÀnder gar nicht, andere nur, wenn die Adoptierenden ihren Wohnsitz im Heimatstaat des Kindes haben. ZusÀtzlich muss man immer damit rechnen, einem Betrug zum Opfer zu fallen. Auf Kosten des Kindes und des Geldbeutels.

Wie geht eine Auslandsadoption vonstatten?

Um Kinderhandel auszuschließen, ist die Auslandsadoption sehr streng geregelt. Am besten wÀhlt man erst einmal das Land, in dem man ein Kind adoptieren mâchte und erkundigt sich dann bei der entsprechenden staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstelle. Hier wird man ausführlich beraten. Ist die Entscheidung getroffen, folgt die Eignungsprüfung, die meistens das ârtliche Jugendamt übernimmt.

Dann werden die notwendigen Unterlagen übersetzt und an die zustÀndige Stelle im Land weitergeleitet, die dann erste VorschlÀge macht. Üblich ist eine Adoption im Heimatland des Kindes, manchmal aber wird den Bewerbern das Kind auch zur Pflege anvertraut, um dann im Aufnahmestaat erst die Adoption durchzuführen.

Kann ich auch auf einem anderen Weg ein Kind aus dem Ausland adoptieren?

Wenn es sich um ein Kind aus einem Land handelt, das aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens stammt, dann nicht. Zumindest nicht legal! Die Gefahr besteht, dass die Adoption nicht anerkannt wird und das Kind gar nicht einreisen darf. Bei Nichtvertragsstaaten braucht es keine wechselseitige Zustimmung des Heimat- und des Aufnahmestaates. Das birgt aber eine Menge Risiken. Angefangen von der Nichtanerkennung bei Behârden bis hin zur finanziellen Bereicherung durch andere und damit zum Kinderhandel.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Γ„rzte. Die Inhalte von t-online kΓΆnnen und dΓΌrfen nicht verwendet werden, um eigenstΓ€ndig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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