t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenAktuelles

Dubai-Reise: Hunde dürfen nicht ins Flugzeug – Streit endet vor Gericht


Es geht um eine Flugregel
Mit dem Hund nach Dubai? Reisestreit landet vor Gericht

Von t-online, dom

Aktualisiert am 11.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Chihuahuas (Symbolbild): Eine Münchnerin wollte ihre beiden Hunde mit nach Dubai nehmen.Vergrößern des BildesChihuahuas (Symbolbild): Die Besitzer wollten ihre Hunde mit auf eine große Reise nehmen. (Quelle: Ichiro/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine Fluglinie lehnt es ab, zwei Chihuahuas an Bord zu nehmen. Die Besitzer wollen nicht ohne ihre Hunde fliegen. Müssen sie den Flug trotzdem bezahlen?

Chihuahuas sind sehr klein und gerade mal so schwer wie ein bis zwei Tüten Mehl. Man sollte meinen, mit den Mini-Hunden kann man ganz einfach überall hinreisen. Eine Familie aus München musste zuletzt aber das Gegenteil erfahren. Ihre Reise nach Dubai endete vor Gericht in München.

Der Fall: Die Familie beauftragte ein Reisebüro mit der Vermittlung einer Flugreise in das arabische Urlaubsparadies. Für die drei Familienmitglieder und ihre beiden Chihuahuas sollte es für insgesamt gut 3.700 Euro von München über Zürich nach Dubai gehen, berichtet das Amtsgericht München. Bei der Buchung des Fluges über das Reisebüro hatten die Hundehalter betont, dass ihre Chihuahuas in der Kabine mitreisen sollten.

Strikt geregelt: Keine Einreise für Hunde nach Dubai

Was die Beteiligten nicht wussten: Nach den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) müssen alle Haustiere, die nach Dubai reisen, als deklarierte Fracht transportiert werden. Sie dürfen demzufolge weder im Passagier- noch im Frachtraum einer Passagiermaschine mitgenommen werden.

Beim Einstieg in München wurden die Hundehalter über die Regel unterrichtet. Sie flogen dennoch bis Zürich, wo man die Familie nicht mit den Hunden in den Flieger einsteigen ließ – und die geplante Reise verfrüht im Ärger endete.

Obwohl die Münchner, die sich bei ihrer Buchung auf das Reisebüro verlassen hatten, ihren Trip abbrechen mussten, verlangte das Reisebüro das Geld für die Tickets und die Flugvermittlung. Die Familie wollte nicht zahlen, verlangte ihrerseits knapp 200 Euro Schadenersatz für den Corona-Test der minderjährigen Tochter und den Heimtransport der Hunde. Die Sache ging vor Gericht.

So urteilte das Gericht

Das Amtsgericht München gab der Familie recht. Das Reisebüro habe den Beförderungsvertrag von vornherein nicht abschließen dürfen. Es sei von Anfang an kommuniziert worden, dass die Familie ihre beiden Chihuahuas in der Kabine mitnehmen wollte. Sie habe die Flüge sogar einzig aus diesem Grund über das Reisebüro und nicht selbst im Internet gebucht, so das Gericht.

Das Reisebüro habe keinen Anspruch auf Zahlung der Tickets, weil die Einreise nach Dubai mit Haustieren in der Kabine rechtlich nicht möglich war, und das Reisebüro dies vor der Buchung nicht geklärt habe, so das Amtsgericht weiter.

Weil sich die Familie auf die Informationen des Reisebüros verlassen durfte, bekam sie den geforderten Schadenersatz zugesprochen.

Verwendete Quellen
  • PM: Amtsgericht München (Aktenzeichen 114 C 8563/22)
  • Die Hundezeitung: "Chihuaha-Besitzer gewinnen vor Gericht gegen Reisebüro"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website