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Niedrige Energiekosten? Warnung vor Betrugsmasche "gedeckelter Gaspreis"


Verbraucherschützer warnen
Neue Betrugsmasche bei Energieverträgen

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

13.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Vertragslaufzeit beachten: Überdauert die Preisgarantie beim Energievertrag die Vertragslaufzeit, sollten Verbraucher aufmerksam sein.Vergrößern des Bildes
Überteuerte Energielieferung (Symbolbild): Aktuell werben Kriminelle mit besonders günstigen Energiepreisen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn-bilder)

Aktuell sinken die Gaspreise. Das kommt wechselwilligen Besitzern von Gasheizungen zugute – aber auch Betrügern.

Seit etwa einem Jahr sinken die Preise für Erdgas kontinuierlich. Das freut vor allem diejenigen, die mit Erdgas heizen, kochen oder ihr Warmwasser aufbereiten. Allerdings führt der Wegfall der Gaspreisbremse sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe nun wieder zu einer finanziellen Mehrbelastung. Umgehen können Verbraucher das, indem sie beispielsweise Preise vergleichen und den Anbieter im Bedarfsfall wechseln.

"Gedeckelte Gaspreise"

Dabei sollten sie jedoch nicht zu voreilig vorgehen. Denn hinter den Anbietern können auch Kriminelle stecken, wie die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt mitteilt. So würden sich die Beschwerden über Personen häufen, die "sich als Vertreter des 'Grundversorgers für Gas' oder eines anderen lokalen Hamburger Energieversorgers vorstellen" und an der Haustür besondere, "gedeckelte Gaspreise" anböten. "Tatsächlich werden den Betroffenen an der Haustür aber Energieverträge untergeschoben", warnen die Verbraucherschützer.

Besonders kritisch wird gesehen, dass sich diese Haustürvertreter als Mitarbeiter des Grundversorgers ausgeben. Dadurch müssten sie dazu beitragen, die Gaskosten der Verbraucher zu senken, heißt es. Das ginge jedoch nur, wenn die Betroffenen ihre Gaslieferverträge sowie die Zählernummer offenlegen würden. Mithilfe der Daten würde dann später ermittelt werden, ob eine Gaspreisdeckelung bei dem Verbraucher möglich sei. Die Informationen würde dieser dann via E-Mail erhalten. Um die Analyse durchführen zu können, müsse in dem Moment jedoch eine entsprechende Einverständniserklärung ("Werbe-Einverständnis") unterschrieben werden.

Das sollten Betroffene jetzt tun

"Tatsächlich führt die vermeintliche Werbeeinwilligung aber zu einem Wechsel des Gasanbieters", warnt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zudem haben die Kriminellen durch die Offenlegung des Gasliefervertrags sowie der Zählernummer alle Daten vorliegen, die für einen Vertragswechsel benötigt werden.

Bornemann rät, Haustürgeschäfte grundsätzlich zu vermeiden. Betroffene sollen einen auf diese Weise abgeschlossenen Vertrag schnellstmöglich widerrufen. Das geht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsverschluss und nachdem sie die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten habe. Wichtig ist, den Vertrag zu widerrufen – und nicht zu kündigen. Darüber hinaus sollten "Verbraucher ihrem alten Gasanbieter mitteilen, dass sie die Kündigung ihres Vertrages nicht beauftragt haben und dieser weiter besteht", raten die Verbraucherschützer.

Verwendete Quellen
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