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Zum journalistischen Leitbild von t-online.In der Diskussion Kommt das Batteriepfand? Regierung erwägt Pflicht

Ab August greift eine neue EU-Verordnung. Sie bringt strengere Regeln für Batterien – und stellt ein Pfandsystem in Aussicht.
Seit Februar 2024 gilt die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542). Sie regelt sowohl die Herstellung als auch die Nutzung, Entsorgung und das Recycling von Batterien. Ziel ist, ein nachhaltiges, effizientes und umweltschonendes Kreislaufsystem einzuführen. Im Fokus stehen vor allem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie häufig in E-Bikes und E-Scootern verwendet werden. Sie werden oft falsch entsorgt und können dadurch Brände auslösen.
Ein europaweites Batteriepfand – auch als Pfandpflicht bezeichnet – wäre eine mögliche Lösung. Zwar ist sie in der EU-Batterieverordnung bislang nicht vorgesehen. Die Kommission prüft jedoch bis Ende 2027, ob und wie sie umgesetzt werden kann – auf europäischer oder nationaler Ebene – und welche Vor- und Nachteile das hätte. Bis zur konkreten Einführung auf EU-Ebene bleibt demnach noch Zeit.
Oder kommt die Pfandpflicht doch früher?
In Deutschland hat der Bundesrat die Regierung gebeten, ein Pfandsystem für Lithium-Ionen-Batterien zu prüfen, um Brände bei der Müllentsorgung zu verhindern. Eine Mehrheit der Bundesländer für eine verbindliche Pfandpflicht gab es im Bundesrat aber nicht.
Die Bundesregierung prüft jetzt verschiedene Maßnahmen – darunter auch die Einführung eines Pfandsystems für Lithium-Ionen-Batterien. Allerdings fehlen hierzu bislang konkrete gesetzliche Regelungen, etwa wie Verstöße gegen ein solches Pfandsystem als Ordnungswidrigkeiten geahndet würden oder wie genau die Rücknahmeprozesse organisiert werden sollen. Diese Details müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ausgearbeitet werden. Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich im Herbst verabschiedet werden.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie mit der Einführung des Batteriepfands rechnen müssen, wenn auch nicht in absehbarer Zeit.
- Änderungen ab Februar 2025: Diese Batterien dürfen bald nicht mehr verkauft werden
Neuerung bei Fahrzeug-Akkus
Übrigens: Neu ist jetzt, dass Altbatterien künftig kostenfrei zurückgenommen werden müssen – unabhängig vom Batterietyp und der Marke. So müssen Händler E-Bike- oder E-Scooter-Akkus annehmen, wenn sie vergleichbare Akkus verkaufen.
- eur-lex.europa.eu: "Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)"
- bundesrat.de: "Entschließung des Bundesrates zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien, Drucksache 255/25(B)"
- bundesrat.de: "Beratungsverlauf zur Bundesratsdrucksache 255/25"