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Wasserschäden: Diese Versicherung zahlt bei Leitungswasser und Starkregen


Diese Regeln gelten
Wasserschäden: "Alle 30 Sekunden entsteht ein Leck"

Von t-online, jb

Aktualisiert am 12.07.2025 - 20:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Wasserschaden (Symbolbild): Wichtig ist es, nach den ersten Sofortmaßnahmen die Versicherung zu informieren.Vergrößern des Bildes
Wasserschaden (Symbolbild): Wichtig ist es, nach den ersten Sofortmaßnahmen die Versicherung zu informieren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Stellen Sie sich vor, das Bad ist überflutet und das Wasser sucht sich schon den Weg in die Wohnung. Dann sind dringend zwei Dinge zu tun: Haupthahn zudrehen und die Versicherung informieren. Aber welche?

Ein feuchter Fleck an der Wand, ein überflutetes Bad oder ein tropfender Heizboiler – Wasserschäden gehören zu den häufigsten Versicherungsfällen in Deutschland. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entsteht alle 30 Sekunden ein neues Leck. Gut, wenn man dann weiß, was zu tun ist – und welche Versicherung zahlt.

Hausrat oder Wohngebäude – wer ist zuständig?

Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde. Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte sind über die Hausratversicherung abgesichert – vorausgesetzt, die Schäden wurden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht. Schäden am Gebäude selbst, etwa an Wänden, Böden oder dem Dach, fallen unter die Wohngebäudeversicherung.

Beide Policen können durch eine sogenannte Elementarschadenversicherung erweitert werden. Sie springt ein bei Naturereignissen wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Erdrutschen – also immer dann, wenn das Wasser nicht aus dem Rohr, sondern von außen kommt.

Was tun im Schadenfall?

Das Wichtigste ist, sofort zu handeln. Sobald Sie den Wasserschaden bemerken, sollten Sie den Haupthahn zudrehen und die Versicherung informieren – und zwar unverzüglich. Parallel gilt es, den Schaden zu begrenzen: Wasser aufwischen, Möbel in Sicherheit bringen, elektrischen Strom abschalten – aber immer mit Augenmaß.

Wichtig auch: Verändern Sie das Schadensbild nicht, bevor die Versicherung grünes Licht gibt. Auch, wenn es schwerfällt. Fotos oder Videoaufnahmen helfen, den Zustand zu dokumentieren. Wenn Sie nicht wissen, wo das Wasser genau herkommt, sprechen Sie mit der Versicherung sprechen, ehe Sie einen Installateur beauftragen. Oft reicht bereits eine Bilddokumentation für eine erste Einschätzung – oder es wird einem Gutachter geschickt.

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Technische Hilfe vom Profi

Ein Wasserfleck wirkt oft harmlos, kann aber ein Hinweis auf größere Schäden sein. Wenn das Wasser aus der Decke kommt oder eine Wand durchnässt, deutet das auf erhebliche Mengen im Gebäude hin, sagt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Fachbetriebe können mit Wärmebildkameras oder Ultraschalltechnik die Ursache aufspüren und den Reparaturaufwand abschätzen.

Wann Versicherungen nicht zahlen

Wer grob fahrlässig handelt – etwa, indem er im Winter nicht ausreichend heizt und so ein Rohr zum Platzen bringt –, riskiert Leistungskürzungen. Manche Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit aus oder decken sie nur eingeschränkt ab. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.

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