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Knigge oder Pflicht: Müssen Sie Handwerker auf Ihre Toilette lassen?


Notdurft-Gesetz
Müssen Sie den Handwerker auf Ihr Klo lassen?


Aktualisiert am 08.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Handwerker: Wenn Facharbeiter länger bei Ihnen im Haus tätig sind, müssen diese früher oder später einmal die Toilette aufsuchen.Vergrößern des Bildes
Handwerker: Wenn Facharbeiter länger bei Ihnen im Haus tätig sind, müssen diese früher oder später einmal die Toilette aufsuchen. (Quelle: shironosov/getty-images-bilder)

Fliesenleger, Heizungsmonteure oder Maler sind meist längere Zeit im Haus tätig. Muss man sie dann auf die Toilette in den eigenen vier Wänden lassen?

Die Dienste eines Handwerkers nehmen viele gerne in Anspruch. Schließlich werden die Aufgaben dann professionell, sauber und schnell erledigt. Einige Auftraggeber bieten den Malern, Elektrikern oder anderen Handwerkern noch Getränke oder gar Snacks an. Teils aus Gastfreundlichkeit. Teils in der Hoffnung, dass dadurch das Ergebnis besser wird.

Doch wo hören das Entgegenkommen und die Gastfreundlichkeit auf? Müssen Sie die Handwerker auf Ihre Toilette lassen? Schließlich ist das ein großer Eingriff in Ihre Privatsphäre.

Toiletten sind beim Bau Pflicht

Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber sanitäre Räumlichkeiten bereitstellen. Allerdings nur in der Arbeitsstätte.

Handelt es sich bei der Arbeitsstätte um eine länger bestehende Baustelle, so ist auch hier mindestens ein Toilettenraum Pflicht, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Das heißt: Ist eine Toilette vorhanden, soll oder kann sie jedoch nicht von den Bauarbeitern genutzt werden, muss eine Bau-Toilette bereitgestellt werden.

Und wie sieht es aus, wenn Ihr Handwerker, der nur kurzzeitig da ist, auf die Toilette muss? Können Sie ihm den Gang auf Ihre Toilette und somit die Verletzung Ihrer Privatsphäre verwehren? Oder gibt es ein Notdurft-Gesetz?

Notdurft-Gesetz: Gibt es das?

Ein Notdurft-Gesetz gibt es nicht (mehr zu Ihren Rechten rund ums Klo erfahren Sie hier). Der Handwerker kann Sie also nicht zwingen, dass er Ihr Klo benutzen darf. Zudem haben Sie das Hausrecht. Das bedeutet, dass Sie bestimmen dürfen, was in Ihren eigenen vier Wänden passiert und was der Gast – wozu im weitesten Sinne ja auch der Handwerker zählt – darf und was nicht.

Für den Handwerker ist es aber sicher angenehmer, wenn er Ihre Sanitärräume benutzen kann. Andernfalls muss er einen geeigneten öffentlichen Ort aufsuchen, was Zeit und Geld kostet.

Tipp: Wenn ein Handwerker zu Besuch kommt, sollten Sie damit rechnen, dass dieser früher oder später auch die Toilette aufsuchen muss. Das ist schließlich menschlich. Verwehren Sie es ihm also nicht und räumen Sie die ganz privaten Dinge einfach aus dem Bad.

Verwendete Quellen
  • arbeitsrechte.de "Arbeitsstättenverordnung: Toiletten und anderen sanitäre Anlagen"
  • sachsen.dgb.de "Hygiene am Bau"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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