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Wann darf der Mieter einen Handwerker beauftragen?


Diese Ausnahme gilt
Wann darf der Mieter einen Handwerker beauftragen?

Ein Mieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, ohne das Wissen des Vermieters einen Handwerker zu beauftragen, der die entsprechenden Mängel in der Wohnung beseitigt. Sind Defekte vorhanden, muss der Mieter dieses dem Vermieter mitteilen und auf deren Beseitigung warten. Es gibt bei dieser Regelung aber auch Ausnahmen.

17.05.2017|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind in der Regel Sache des Vermieters. Das heißt: Er muss sich darum kümmern, dass Mängel beseitigt werden, erklärt der Mieterverein München. Bleibt er nach einer Mängelanzeige untätig, dürfen Mieter unter Umständen selbst Handwerker beauftragen. Die Kosten für die Reparatur können sie hinterher vom Vermieter zurück verlangen.

Eine Frau unterschreibt einen HandwerkervertragVergrößern des Bildes
Sind Defekte vorhanden, muss der Mieter dieses dem Vermieter mitteilen und auf deren Beseitigung warten. (Quelle: AndreyPopov/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Mitteilungspflicht für den Mieter

Wichtig hierbei zu beachten: Die anstehenden Reparaturen sollten vorher noch einmal schriftlich angemahnt werden, am besten mit einer Frist. In dem Schreiben teilen die Mieter ihrem Vermieter gleichzeitig mit, dass sie ansonsten selbst Handwerker beauftragen. Weigert sich der Vermieter, die Rechnung des Handwerkers zu erstatten, kann der Mieter die vorgestreckten Reparaturkosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen.

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