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Wärmepumpendiebstahl: Was Versicherte jetzt wissen müssen


Versicherungsfall
Diebstahl der Wärmepumpe: Das gilt es zu beachten

Von t-online, ktz

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Leichte Beute: Wärmepumpen stellen Hausbesitzer vor eine ungeahnte Herausforderung.Vergrößern des BildesLeichte Beute: Wärmepumpen stellen Hausbesitzer vor eine ungeahnte Herausforderung. (Quelle: IMAGO / teamwork)
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Die Wohngebäudeversicherung sichert das eigene Haus gegen Wetter und andere Schäden ab. Ein neuer Versicherungsfall wirft dabei Fragen auf.

Das von der Bundesregierung geplante Heizungsgesetz lässt bereits jetzt die Nachfrage nach klimaverträglichen Heizungsanlagen wie Wärmepumpen steigen. Die Preise steigen, und das hat für Hausbesitzer nun ungeahnte Konsequenzen.

Hohe Schäden trotz Absicherung

Es gibt unterschiedliche Wärmepumpen, die jedoch alle nach demselben Prinzip funktionieren: Anstatt wie die Öl- oder Gasheizung auf fossile Energieträger zu setzen, bezieht eine Wärmepumpe den Großteil der benötigten Energie aus Erd- und Grundwasserwärme oder der Luft. Während die Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen im Keller stehen können, muss die Luftwärmepumpe am Haus installiert sein. Das hat einen großen Nachteil.

Denn die steigende Nachfrage nach den Pumpen macht das Heizungssystem auch zur kostbaren Beute für Einbrecher, wie ein Fall aus Schleswig-Holstein zeigt. Eine Familie aus dem Kreis Steinburg musste nach einem Ausflug feststellen, dass die am Haus montierte Wärmepumpe verschwunden war. Diebe hatten die Heizung geklaut.

Doch wer zahlt in dieser Situation? Im schlimmsten Fall ist die gestohlene Wärmepumpe kein Versicherungsfall und der finanzielle Schaden für Betroffene entsprechend groß. In dem genannten Fall blieb die Familie auf 15.000 Euro sitzen.

Wohngebäudeversicherung prüfen lassen

Da sich die Wärmepumpe am Haus befand, müsste sie der Lage nach mit in der Wohngebäudeversicherung enthalten sein. Die Versicherung sichert das Haus als Grundschutz vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und witterungsbedingten Schäden durch Sturm und Hagel. Für eine am Haus stehende Wärmepumpe trifft das nicht zu.

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) schreibt, sollten Hausbesitzer mit einer angeschlossenen Wärmepumpe ihren Versicherungsvertrag prüfen. "Anders als eine Heizungsanlage im Keller oder Heizungsraum wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Die Anlage ist damit nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen", zitiert die VZSH ihren Versicherungsexperten Dennis Hardtke.

So können sich Versicherte schützen

Wer in eine Wärmepumpe investiert, solle den Umfang der bestehenden Wohngebäudeversicherung prüfen, heißt es weiter. Auch sei es sinnvoll, die Versicherung frühzeitig zu kontaktieren, um den Schutz der Anlage in die Versicherung nachtragen zu lassen. Diesen zusätzlich Versicherungsschutz solle man sich, so die Verbraucherzentrale, schriftlich bestätigen lassen.

Der Versicherungsexperte Hardtke empfiehlt zusätzlich eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Versicherungsnehmer könnten somit den Schadensfall gering halten. Durch eine Mitwirkungspflicht kommt der Versicherungsnehmer seiner Versicherung ein Stück weit entgegen. Unter Umständen ermöglicht das erst eine vereinbarte Zusatzversicherung. Für die Wärmepumpe bedeutet das: Die Anlage sollte umzäunt und an einem schwer erreichbaren Ort am Haus montiert werden, zum Beispiel in einer schwer zu erreichenden Höhe.

Verwendete Quellen
  • merkur.de: "Wärmepumpen-Diebe unterwegs: Experte warnt – übernimmt die Versicherung den Schaden?"
  • verbraucherzentrale.sh: "Wärmepumpe – Wer zahlt bei Diebstahl?"
  • verbraucherzentrale.de: "Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss"
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