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Alles auf Anfang: Das Energielabel für Leuchten ändert sich


Ab 1. September
Für diese Lampen gilt bald ein Verkaufsverbot

dpa, Simone Andrea Mayer

Aktualisiert am 25.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Energiesparlampe: Ab 1. September werden einige Modelle verboten. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEnergiesparlampe: Ab 1. September werden einige Modelle verboten. (Symbolbild) (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Wer Lampen nachkaufen will, könnte überrascht werden: Die besten Produkte tragen bald nicht mehr das Energielabel der Klasse A++, sondern nur noch D bis F. Doch ein schlechtes Zeichen ist das nicht.

Wer ein Leuchtmittel kaufen möchte, findet im Handel vom 1. September an umgestaltete Energielabel, auf denen Informationen zum Beispiel zum Stromverbrauch stehen. Es wird nach dem Stichtag dadurch teils nicht mehr möglich sein, die Leuchtmittel mit der bislang besten Energieeffizienz der Klasse A++ wiederzufinden – denn alle diese Produkte werden herabgestuft in die Klassen D bis F.

Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel nötig geworden. Denn die Weiterentwicklungen bei den Geräten ließen sich nicht mehr deutlich genug darstellen. So war zuletzt die Energieeffizienzklasse A mit drei Pluszeichen in manchen Bereichen die höchste, weil irgendwann die A-Niveau-Vorgaben von den Entwicklern weit übertroffen wurden.

Übergangszeit von 18 Monaten

Daher wird nun alles auf Anfang gesetzt, so schreibt es die Ökodesign-Richtlinie 2021 vor. Die alten Einstufungsklassen A bis G gelten somit wieder, es gibt keine Plus-Klassen mehr. Und nach ersten Umstellungen im Frühjahr etwa bei Waschmaschinen, Kühlgeräten, Geschirrspülern und Fernsehern sind nun eben die Lichtquellen dran.

Alle bisher auf dem Markt erhältlichen Lichtquellen mit der Einstufung A++ werden vom 1. September 2021 an maximal noch die Effizienzklasse F bis D erreichen können, erläutert das Branchenportal Licht.de. Die Klassen darüber bleiben zunächst frei. Allerdings gibt es eine Übergangszeit: 18 Monate lang können Verbraucher beide Labelvarianten im Handel finden.

Vergleichbare Entwicklung bei den Kühl-Gefrier-Geräten

Bereits stattgefunden hat das Umlabeln bei Kühl-Gefrier-Geräten. Die Auswirkungen hat sich nun die Stiftung Warentest angeschaut. Die Produktauswahl umfasste vor allem hochwertige Modelle – eigentlich die Königsklasse der Geräte, da diese bereits mit dem neuen Label auf den Markt gekommen sind.

Doch wie erwartbar sind selbst diese Modelle in der neuen EU-Klassifizierung nicht mehr an der Spitze der Skala zu finden. Sie tragen Kennungen von C bis E, obwohl laut der Warentest-Auswertung alle Geräte bis auf eines eine "sehr gute" oder "gute" Effizienz erzielen, heißt es in der Zeitschrift "test" (Ausgabe 09/2021).

Auch Entwicklungssprünge haben die Tester im Vergleich zur vorherigen Auswertung dieser Geräteklasse im Jahr 2020 festgestellt. Das heißt: Die Geräte sind besser geworden, sie schneiden bei der Energielabel-Vergabe aber schlechter ab als in der Vergangenheit.

Labelpflicht nun für alle Lichtquellen

Es könnte also in vielen Produktgruppen einige Zeit dauern, bis die oberste Klasse A wieder besetzt wird – auch bei den Lichtquellen. Hier bringt die Umstellung noch eine weitere Veränderung: Alle Lichtquellen im Handel müssen nun ein Label tragen – auch Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht störungsfrei entnommen werden kann.

Auf den ersten Blick bleiben das alte und das neue Label gleich: Weiterhin zeigt eine Ampelskala in den Farben Rot bis Grün an, wie energieeffizient ein Produkt ist. Bei den Lichtquellen ist dabei angegeben, wie viele Kilowattstunden diese pro 1.000 Stunden verbrauchen (kWh/1.000 h). Das neue Label hat außerdem einen QR-Code, der über die Smartphone-Kamera oder eine App mit Scanfunktion zu weiteren Informationen in einer europäischen Produktdatenbank führt.

Erste Energiesparlampen und Halogenlampen verboten

Verbraucherinnen und Verbraucher werden vom 1. September an außerdem womöglich nur noch wenige Energiesparlampen – auch bekannt als Kompaktleuchtstofflampen – und bestimmte Halogenlampen im Handel kaufen können. Denn diese dürfen nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden. Lagerware darf allerdings noch angeboten werden.

Konkret betroffen sind zunächst Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät. Laut dem Branchenportal Licht.de erkennt man diese an deren Schraubfassungen, etwa mit der Kennung E14 und E27.

Außerdem werden sogenannte lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3, verboten. Weitere Modelle werden dann ab September 2023 vom Markt verschwinden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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