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Bundesrat stimmt zu: Das ändert sich künftig bei Heizkostenzählern


Streit um Abrechnungen
Regierung ändert die Heizkostenverordnung

Von dpa
05.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Digital statt vor Ort: Heizkosten sollen künftig nur noch über Messgeräte abgelesen werden.Vergrößern des BildesDigital statt vor Ort: Heizkosten sollen künftig nur noch über Messgeräte abgelesen werden. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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Ärger, Streit und sogar juristisches Hickhack: Die Abrechnung von Heizkosten birgt einiges Konfliktpotenzial. Das will die Regierung entschärfen und hat dafür die Heizkostenverordnung geändert.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Sie regelt unter anderem, wie Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden und wie Mieter über den eigenen Energieverbrauch zu informieren sind.

Nach den Plänen der Regierung müssen ab 2022 somit neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort soll damit entfallen. Damit werden EU-Vorgaben umgesetzt.

Der positive Nebeneffekt für den Verbraucher: Der Besuch des Ablesers werde damit hinfällig. Somit führe die Digitalisierung letztendlich auch zu mehr Komfort, erklärt beispielsweise der Energiedienstleister ista.

Transparentere Heizkosten

Nach der neuen Verordnung muss die Heizkostenabrechnung außerdem künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher besser erkennen können, ob und wie sie Heiz- und Warmwasserkosten einsparen können.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet auf der anderen Seite jedoch zusätzliche Kosten für Mieter bei den Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen. Der Gesetzgeber habe versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen.

"Deutlich höhere Heizkosten"

Mehr noch: DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass es im Rahmen der Anpassung versäumt worden sei, die einseitige Umlage der CO2-Bepreisung auf die Mieterinnen und Mieter zu beenden. "Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten."

Die noch amtierende schwarz-rote Bundesregierung hatte sich eigentlich darauf geeinigt, dass der Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis zur Hälfte von Vermietern und Mietern getragen wird. Dies scheiterte aber am Widerstand der Unionsfraktion.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ista International GmbH
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