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Zu lange Lieferzeiten? Das können Sie tun
Elektronik, FahrrĂ€der, Autos und Co. â auf viele Produkte mĂŒssen Verbraucher aktuell mehrere Wochen oder gar Monate warten. MĂŒssen Sie das als Kunde einfach so hinnehmen?
Die LieferengpĂ€sse durch Rohstoffmangel, Transportprobleme oder fehlende ArbeitskrĂ€fte sind seit einigen Tagen deutlich spĂŒrbar. Viele Experten sind sich weitestgehend einig, dass die Situation weiterhin anhĂ€lt und Verbraucher sogar mit leeren Regalen wĂ€hrend ihres Weihnachtsgeschenke-Shoppings rechnen mĂŒssen. Bei online bestellter Ware kann es zudem zu Lieferverzögerungen kommen. Die Folge: Die bestellten Geschenke kommen nicht rechtzeitig zum Fest an. MĂŒssen Sie das als Kunde einfach so hinnehmen? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) e.V. erklĂ€rt, was Ihre Rechte sind.
Lieferzeiten
Je nach Anbieter mĂŒssen Kunden mit einer Lieferzeit von bis zu fĂŒnf Tagen rechnen und akzeptieren, erklĂ€ren die VerbraucherschĂŒtzer. Ende November kann sich die Lieferzeit von Paketen und PĂ€ckchen um bis zu zwei Tage verlĂ€ngern. Dies liegt an dem höheren Versandaufkommen durch Black Friday und den Beginn des WeihnachtsgeschĂ€fts.
Info
Bestellte Ware aus dem Ausland â vor allem aus Ăbersee â braucht teilweise wesentlich lĂ€nger, bis sie bei Ihnen zu Hause ankommt.
Wie lange Sie auf Ihre Produkte in etwa warten mĂŒssen, muss Ihnen der Online-Shop mitteilen. Dieser muss "das Datum angeben, bis zu dem er spĂ€testens liefern wird", so die Verbraucherzentrale NRW. Dadurch erfahren Sie, ob die bestellte Ware noch rechtzeitig (zum Weihnachtsfest) bei Ihnen ankommt.
Widerrufsrecht
Wenn Ihnen der HĂ€ndler frĂŒhzeitig mitteilt, dass das bestellte Produkt erst wesentlich spĂ€ter als ursprĂŒnglich angekĂŒndigt geliefert werden kann, mĂŒssen Sie das nicht einfach hinnehmen. In diesem Fall können Sie sich ĂŒberlegen, ob Sie auf die Produktlieferung warten oder von dem Vertrag zurĂŒcktreten, diesen also widerrufen möchten. "Der Widerruf ist schon vor Erhalt der Ware möglich", so die VerbraucherschĂŒtzer.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, kommt es zu einer RĂŒckabwicklung. Das bedeutet, die bestellte Ware wird Ihnen nicht zugestellt und Sie erhalten Ihr Geld zurĂŒck oder einen Gutschein mit dem gezahlten Vertrag. Verbraucher sollen hierdurch die Möglichkeit haben, sich ein alternatives Produkt auszusuchen oder im stationĂ€ren Handel nach der gewĂŒnschten Ware Ausschau zu halten.
Achtung vor diesen Fallen
Die VerbraucherschĂŒtzer warnen jedoch davor, dass unseriöse HĂ€ndler die Situation rund um LieferengpĂ€sse ausnutzen. Ist ein Produkt bei den gĂ€ngigen Anbietern nicht oder nur mit einer langen Lieferzeit verfĂŒgbar, könnten BetrĂŒger, um Kunden anzulocken, das begehrte Produkt in ihrem Shop zu einem sehr gĂŒnstigen Preis anbieten â obwohl sie das Produkt nicht vorrĂ€tig haben und auch nicht vom Hersteller bekommen werden.
Das heiĂt, dass Sie die bei diesen Fakeshops bestellte Ware gar nicht erhalten â auch nicht in absehbarer Zeit. "Möglich ist ebenfalls, dass Versand-, Zoll- und RĂŒcksendegebĂŒhren bei solchen Angeboten die Kosten in die Höhe treiben oder Waren mit minderwertiger QualitĂ€t verschickt werden", so die VerbraucherschĂŒtzer.
LieferengpĂ€sse beim Auto â gibt es hier auch ein Widerrufsrecht?
Besonders AutokĂ€ufer bekommen den Rohstoffmangel und die damit einhergehenden LieferengpĂ€sse deutlich zu spĂŒren. Teilweise mĂŒssen sie auf ihr neues Fahrzeug bis zu mehrere Monate lĂ€nger warten.
Ob Sie den Vertrag widerrufen, also von ihm zurĂŒcktreten können, hĂ€ngt von den Vertragsbedingungen ab, so der ADAC. "Wichtig ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde." Allerdings geben nur wenige AutoverkĂ€ufer einen verbindlichen Termin fĂŒr die Lieferung des Neuwagens an. Das hat laut ADAC einen Grund: "Dadurch wĂŒrden sie bei Ăberschreitung des Termins sofort in Lieferverzug geraten", erklĂ€rt Klaus HeimgĂ€rtner, Rechtsanwalt beim ADAC. Aus diesem Grund erhalten Kunden lediglich einen unverbindlichen Liefertermin. "Diese dĂŒrfen vom HĂ€ndler â nach den ĂŒblichen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) â um sechs Wochen ĂŒberschritten werden."
Wurde das Fahrzeug zu dem benannten Zeitpunkt und sechs Wochen darĂŒber hinaus nicht geliefert, mĂŒssen Sie als Kunde das jedoch nicht hinnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, den HĂ€ndler schriftlich dazu aufzufordern, das Auto auszuhĂ€ndigen. In dem Zuge ist es auch möglich, den Kaufpreis um maximal fĂŒnf Prozent zu reduzieren â als Schadensersatz.
Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. Wichtig dabei ist, dass der HÀndler zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist noch immer nicht das Fahrzeug liefern konnte.