Mit Sichtschutz oder Fahrzeug Darf der Nachbar mein Fenster zustellen?

In Wohngebieten kommt es immer wieder zu Konflikten. Ein häufiges Streitthema: Der Nachbar blockiert durch Autos oder eine Trennwand die Sicht. Was ist erlaubt?
Über einen ungestörten Blick aus dem eigenen Fenster freut sich jeder. Sei es, um die Vögel im Garten zu beobachten, die Wetterlage zu überprüfen oder den Lichteinfall im Raum zu genießen. Es kann jedoch vorkommen, dass der freie Blick durch das Fenster plötzlich nicht mehr möglich ist – etwa weil der Nachbar sein Wohnmobil vor dem Gebäude parkt oder einen Sichtschutz aufgestellt hat.
Viele stellen sich dann die Frage: "Darf der Nachbar mein Fenster zustellen?" Die rechtlichen Regelungen hierzu sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Sichtschutz der Nachbarn: Das gilt
Wer auf seiner Terrasse seine Privatsphäre genießen möchte, baut sich schnell einen Sichtschutz. Ist dieser mobil und wird nur für wenigen Stunden am Tag aufgestellt, widerspricht das gegen kein Gesetz.
Anders sieht es bei einem fest installierten Sichtschutz aus. Erlaubt ist eine Trennwand von maximal 1,90 Metern, wenn sie mindestens 50 Zentimeter vom Nachbargrundstück entfernt steht. Steht der Sichtschutz näher an der Grundstücksgrenze oder ist er höher, bedarf es einer Genehmigung.
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Wohnmobil parkt vor dem Haus
Ob der Nachbar sein Wohnmobil vor dem Fenster oder sehr dicht an einem fremden Gebäude parken darf, hängt von der Grundstücksgrenze ab. Steht das Gefährt ordnungsgemäß auf dem Grundstück seines Besitzers oder auf einer öffentlichen Parkfläche, müssen Sie die Sichtbehinderung dulden.
Erst, wenn das geparkte Fahrzeug gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt oder auf Ihrem (benachbarten) Grundstück steht, muss Ihr Nachbar es umparken. Weisen Sie ihn in diesem Fall am besten freundlich darauf hin – oft passiert so etwas unbemerkt.
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Ist Ihr Fenster rechtens?
Hinzu kommt die Frage, ob Ihr Fenster auch so an Ort und Stelle sein darf. Dabei greift das sogenannte "Fensterrecht". Es regelt, unter welchen Bedingungen Fenster an der Grenze zum Nachbargrundstück zulässig sind. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und im Nachbarschaftsrecht geregelt.
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Fazit
Ob Ihr Nachbar Ihr Fenster zustellen darf oder nicht, hängt von den Gegebenheiten ab. Bei der Frage spielen sowohl das Eigentumsrecht als auch das Nachbarschaftsrecht eine Rolle. Kommt es zu Uneinigkeiten, versuchen Sie diese durch ein freundliches Gespräch zu klären.
- juraforum.de: "Nachbar verstellt Fenstersicht mit Wohnmobil"
- frag-einen-anwalt.de: "Nachbar Terrasse in Grenzbauweise in Nähe Fenster DHH"
- nd-aktuell.de: "Wenn der Nachbar die Sicht auf die Straße zubaut"
- 123recht.de: "Nachbar baut mein Fenster zu"
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.