t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Umweltbehörde warnt vor Gesundheitsrisiken im Haus


EU blockiert neue Standards
Bundesamt warnt: Teppiche und Parkett können krank machen

Von t-online, dpa, jb

Aktualisiert am 24.07.2017Lesedauer: 3 Min.
Giftige ChemikalienVergrößern des BildesDie europäischen Standards seien unzureichend, warnt die Behörde in ihrer Publikation "Schwerpunkte 2017" (Symbolbild) (Quelle: Antoine2K/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bauprodukte wie Teppiche und Parkett werden aus Sicht des Umweltbundesamts in Deutschland nicht mehr ausreichend auf gesundheitliche Risiken kontrolliert – weil die EU es nicht zulässt. Jetzt warnt die Umweltbehörde in ihrem Jahresbericht vor dem Einsatz bestimmter Produkte.

Die europäischen Standards seien unzureichend, warnt die Behörde in ihrer Publikation "Schwerpunkte 2017" (klicken Sie hier zum Herunterladen des Flyers). Unter anderem geht es um Stoffe in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen, die Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen können, sogenannte flüchtige organische Verbindungen (VOC).

"Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch", sagte die Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA), Maria Krautzberger. "Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen." Auch in Büros und Einkaufszentren seien die bedenklichen Produkte eingesetzt worden.

Einen Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der EU-weiten Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte hält das UBA für unzureichend, weil er Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zulasse, ohne dies zu kennzeichnen.

Nicht nur der Bodenbelag macht dicke Luft

Ein schlechtes Innenraumklima ist nicht nur dem Bodenbelag, Möbeln, Reinigungsmitteln und dem technischen Geräten geschuldet. Vor allem Menschen sorgen für schlechte Luft in Innenräumen. "Wenn nicht genügend gelüftet wird, reichern sich Feuchtigkeit und das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) in der Raumluft an", heißt es im Bericht des Umweltbundesamtes. Die Folgen einer hohen Kohlendioxid-Konzentration in Innenräumen könnten Benommenheit, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schleimhautentzündungen sein.

Energiebedarfsarmes Bauen vs. gesunde Raumluft

Laut Umweltbundesamt lässt sich ein Zielkonflikt zwischen energiebedarfsarmem Bauen und gesunder Raumluft feststellen. Die energiesparende Bauweise führe zu einer dichten Gebäudehülle, die sich negativ auf die Innenraumluft auswirke, heißt es in dem "Schwerpunkt"-Bericht. "Die Energieeinsparverordnung sieht allerdings auch vor, dass der zum Gesundheitsschutz erforderliche Mindestluftwechsel bei Neubauten sichergestellt sein muss", so das Umweltbundesamt.

Das können Verbraucher tun

"Anders als auf der Straße können wir in den eigenen vier Wänden oft selbst entscheiden, wie gut die Luft sein soll", erklärt Krautzberger vom UBA.

  • Achten Sie beim Kauf von Bausubstanzen und Inneneinrichtungen auf die verwendeten Materialien. Vor allem die Ausdünstungen von Dämmstoffen, Estrichen, Fußböden, Holzwerkstoffen, Lacken und Wandverkleidungen können die Gesundheit stark belasten. Diese sollten nur in äußert geringen Mengen flüchtige organische (VOC – Volatile Organic Compounds), sehr flüchtige und geruchsintensive (VVOC – Very Volatile Organic Compounds) oder schwerflüchtigen (SVOC – Semivolatilen Volatile Organic Compounds) Verbindungen enthalten. Die gesamten Verbindungen werden als TVOC bezeichnet.
  • Vermeiden Sie PVC-Bodenbeläge. Laut dem Fürther Umweltinstitut Anbus dünsten diese Beläge gesundheitsgefährdende Organozinn-Verbindungen aus. Diese Verbindungen stehen im Verdacht, Krebs auslösen zu können.
  • Regelmäßiges Lüften unterstützt ein gutes Innenraumklima. Das Umweltbundesamt rät: "Wichtig ist ein möglichst umfassender Luftaustausch, der am besten bei einer Durchzugslüftung gelingt: Dazu werden Fenster an den gegenüberliegenden Fassaden und die Innentüren der Wohnung weit geöffnet. Im Winter sollte mehrmals am Tag jeweils fünf bis acht Minuten gelüftet werden. Im Sommer sind mindestens dreißig Minuten pro Lüftung erforderlich, am besten in den frühen Morgenstunden und abends, wenn es kühler geworden ist."
  • Das richtige Heizen der Räume trägt ebenfalls zu einem angenehmen Klima im Innenraum bei. Ideal ist es, wenn alle Räume ausreichend beheizt sind. Die wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen als die kalte Luft. Hierdurch wird die Schimmelbildung verhindert. Wichtig ist, auch nicht oder kaum genutzte Räume leicht zu heizen, damit diese nicht vollständig auskühlen.
  • Auch Zimmerpflanzen können sich positiv auf ein angenehmes Innenraumklima auswirken. Welche Sorten hierfür am besten geeignet sind, erfahren Sie hier.

Was sind VOC?
Zu den bekannten flüchtigen, organischen Verbindungen zählen Formaldehyd (eigentlich ein VVOC), das Lösungsmittel Toluol und Gase wie
Formaldehyd diente der Konservierung von Produkten und wird nun unter anderem als Bestandteil für Kleber bei Möbeln oder dem Innenausbau eingesetzt. 2014 wurde der Stoff von der EU als "kann Krebs erzeugen" eigenstuft. Kohlenmonoxid

Nach diesen Werten sollten Sie sich richten

Das Umweltbundesamt kritisiert, dass keine "gesetzlich verpflichtende Grenzwerte für den Innenraum – mit Ausnahme produktionstechnisch belasteter Arbeitsplätze –" vorhanden sind. Stattdessen hat die Behörde hygienisch begründete Leitwerte für TVOC in der Innenraumluft erarbeitet.

Stufe Konzentrationsbereich (mg TVOC/m³) Hygienische Bewertung
5 mehr als 10 mg/m³ Hygienisch nicht akzeptabel
4 3 bis 10 mg/m³ Hygienisch bedenklich
3 1 bis 3 mg/m³ Hygienisch auffällig
2 0,3 bis 1 mg/m³ Hygienisch unbedenklich, insofern die Einzelstoffe die Richtwerte nicht überschreiten
1 unter 0,3 mg/m³ hygienisch nicht bedenklich

Im vergangenen Herbst war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Kraft getreten, nach dem EU-Staaten nicht mehr eigene, strengere Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte stellen dürfen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website