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Briefkasten leeren: Wie häufig muss ich das tun?


Rechte und Pflichten
Wie häufig muss ich meinen Briefkasten leeren?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 26.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Post: In einigen Hausordnungen ist die tägliche Leerung des Briefkastens vorgeschrieben.Vergrößern des Bildes
Post: In einigen Hausordnungen ist die tägliche Leerung des Briefkastens vorgeschrieben. (Quelle: lolostock/getty-images-bilder)

Nicht jeder schaut täglich in den Briefkasten. Aber gibt es ein Gesetz,

Die Zahl der versendete Briefe geht immer weiter zurück. Vieles wird inzwischen via E-Mail und über andere digitale Wege übermittelt. Die Folge: Viele schauen nur noch selten nach, ob und was sich in ihrem Briefkasten befindet.

Aber gibt es eigentlich eine Pflicht, wie häufig ich in meinen Briefkasten schauen muss? Und darf darüber hinaus der Vermieter vorschreiben, wie häufig ich meinen Briefkasten leeren soll?

Gibt es ein Gesetz, das die Briefkastenleerung vorschreibt?

Postzusteller geben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pflicht zur Briefkastenleerung an. Auch die Deutsche Bundespost spricht sich hierfür aus. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es jedoch nicht.

Empfänger sollten jedoch wissen: Sendungen, die der Postzusteller in den Briefkasten geworfen hat, gelten als zugestellt. Mögliche Fristen zur Zahlung und Handlung gelten ab diesem Zeitpunkt – unabhängig davon, ob der Briefkasten regelmäßig geleert wird oder der Empfänger überhaupt zuhause ist.

Wird der Briefkasten also nicht regelmäßig geleert, können wichtige Fristen versäumt werden. Besonders bei Schreiben von Behörden, Kündigungsschreiben des Arbeitgebers sowie Zahlungsaufforderungen kann es zu rechtlichen Konsequenzen für den Empfänger kommen. Daher sollte auch bei Urlaubsabwesenheit dafür gesorgt werden, dass der eigene Briefkasten auf wichtige Sendungen hin regelmäßig kontrolliert wird.

Ausnahme

Ist bekannt, dass derzeit ein wichtiges gerichtliches Verfahren läuft oder behördliche Schreiben mit Fristsetzung zur Handlungsaufforderung eintreffen, muss der Briefkasten regelmäßig geleert werden. Ist nicht bekannt, dass gerichtliche Verfahren laufen oder ein wichtiges Behördenschreiben zugestellt wird, muss der Briefkasten nicht entsprechend häufig geleert werden.

Wann muss der Briefkasten nicht geleert werden?

Ist der Empfänger nachweislich so krank, dass er seinen Briefkasten nicht leeren kann, da er beispielsweise im Krankenhaus liegt, gelten Sonderregelungen. Nach dessen Genesung muss der Empfänger den Absendern allerdings glaubhaft nachweisen, dass eine Leerung des Briefkastens und somit das Entgegennehmen der Post nicht möglich war.

Tipp
Bei einer längeren Abwesenheit – beispielsweise bei einer größeren Urlaubsreise – sollte das zuständige Postamt über die "Ortsabwesenheit" informiert werden. In diesem Fall werden Schreiben von Behörden oder Gerichten an den Absender zurückgesandt oder nach der Urlaubsrückkehr zugestellt.

Kann der Vermieter vorschreiben, wie häufig der Briefkasten geleert werden muss?

In einigen Hausordnungen ist vermerkt, dass der Briefkasten täglich geleert werden muss. Hierdurch soll der Eingangsbereich, indem sich die Briefkästen befinden, ordentlich und sauber gehalten werden. Zudem soll dadurch verhindert werden, dass Briefe, die keinen Platz mehr im Briefkasten haben, in den Flur oder auf die Briefkästen gelegt werden.

Ob der Vermieter allerdings wirklich vorschreiben darf, wie oft der Briefkasten geleert werden muss, beantwortet Reiner Wilde vom Berliner Mieterverein e. V. auf Nachfrage von t-online eindeutig mit: "Nein, darf er nicht."

Kann der Vermieter vorschreiben, wie mein Briefkasten auszusehen hat?

"Die Briefkästen werden in der Regel vom Vermieter gestellt. Dann darf man sich auch nicht verändern. Allerdings dürften Aufkleber mit "Keine Werbung bitte" im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs liegen und nicht zu untersagen sein", erklärt Wild.

Im Rahmen bedeutet, dass der Aufkleber mit "Bitte keine Werbung" kleiner als fünf mal fünf Zentimeter sein sollte und keine Werbung an sich beinhaltet. Von Vorteil kann es jedoch sein, wenn der Mieter seinen Vermieter direkt auf ein derartiges Hinweisschild für seinen Briefkasten anspricht. So wird das einheitliche Bild im Hausflur gewahrt und der Mieter muss bei seinem Auszug den Aufkleber nicht umständlich vom Briefkasten entfernen.

Verwendete Quellen
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