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Edeka gegen Kellogg: Preiskampf bei Cornflakes und Pringles – Schadensersatz


Es geht um Millionen Euro
Edeka attackiert Kellogg

Von t-online, mra

10.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Edeka: Der Supermarkt streitet sich mit einem Lieferanten.Vergrößern des BildesEdeka: Der Supermarkt streitet sich mit einem Lieferanten. (Quelle: Snowfield Photography/imago-images-bilder)
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Der Streit zwischen dem Cerealienhersteller Kellogg und Edeka geht in die nächste Runde: Nun wird Schadenersatz in Millionenhöhe gefordert.

Seit mehreren Monaten schon erhält Edeka keine Cornflakes und Pringles-Chips mehr vom Hersteller Kellogg. Vorausgegangen war ein Preiskampf zwischen dem Lebensmittelhändler und der Kellogg Company, die unzählige Frühstücksflocken und andere Getreideprodukte vertreibt.

Edeka fordert nun rund zehn Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Erträge und Kunden, wie die "Lebensmittelzeitung" (LZ) berichtet. Sollte Kellogg an dem Lieferboykott festhalten, drohe Edeka nach "LZ"-Recherchen sogar, eine Schadenssumme in Höhe von mindestens 34 Millionen Euro in Rechnung zu stellen. Ein entsprechendes Schreiben sollen die Juristen des Edeka-Verbandes an die deutsche Tochter des US-amerikanischen Cerealien-Konzerns verschickt haben. Weder Edeka noch Kellogg äußerten sich bislang dazu.

Kellogg will Preise in Deutschland deutlich erhöhen

Laut "LZ"-Informationen hat Kellogg versucht, ein deutlich höheres Preisniveau für seine Produkte durchsetzen. Bis zu 45 Prozent höhere Einkaufspreise sollen fällig werden.

Edeka hat Insidern zufolge einen Teil der Erhöhung akzeptiert und beruft sich nun auf einen "rechtswirksamen Belieferungsvertrag" mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Kellogg habe Bestellungen auf Grundlage dieser Vereinbarung allerdings nicht geliefert. Im Namen der Einkaufsgemeinschaft Everest, der Edeka Zentrale, der Regionalgesellschaften und von Netto Marken-Discount poche der Verband deshalb auf Schadenersatz.

Neben den Lieferverträgen führt Edeka auch das Kartellrecht ins Feld. Aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung im Sortiment Frühstückscerealien bestehe eine Belieferungsverpflichtung aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, sollen die Verbandsjuristen Kellogg Deutschland mitgeteilt haben. Noch sei aber nicht entschieden, ob das Kartellamt dieser Beschwerde nachgehen und amtliche Ermittlungen aufnehmen werde.

Verwendete Quellen
  • lebensmittelzeitung.net: "Edeka attackiert Kellogg"
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