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Géramont: Verbraucher kaufen "Katze im Sack"


Verbraucherzentrale kritisiert
Géramont: Verbraucher kaufen "Katze im Sack"

Von t-online, jb

11.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Weichkäse: Mit Listerien belasteter Käse wurde in ganz Deutschland verkauft. (Symbolbild)Vergrößern des BildesCamembert gibt es in den unterschiedlichsten Sorten. Ein Produkt von Géramont steht nun in der Kritik. (Symbolbild) (Quelle: allOver-MEV/imago-images-bilder)

Die Verbraucherzentrale moniert mangelnde Transparenz beim Produkt "Géramont geröstete Kürbiskerne". Was sagt der Hersteller dazu?

Herbstzeit, Kürbiszeit! So ist es kein Wunder, dass auch zahlreiche Hersteller mit entsprechenden saisonalen Produkten auf den Markt drängen. Beispielsweise der "Géramont geröstete Kürbiskerne" von der Firma Savencia Fromage & Dairy Deutschland GmbH (ehem. Bongrain Deutschland GmbH).

Die Produktbezeichnung sowie die auf der Verpackung abgebildeten Kürbiskerne lassen Verbraucher auf einen ausgiebigen Kürbiskern-Genuss hoffen. Der Blick auf die Zutatenliste sorgt dann jedoch für Enttäuschung: Wie viele Kürbiskerne enthalten sind, verrät der Hersteller nicht. Und das, obwohl die Menge der Zutaten, die entsprechend prominent beworben werden, angegeben werden muss – oder nicht? Und dann schmeckt der Weichkäse noch nicht einmal nach Kürbiskernen, beschwert sich eine Verbraucherin bei den Verbraucherexperten von lebensmittelklarheit.de.

Die Verbraucherschützer haben dazu eine klare Meinung.

Das sagen die Verordnungen

Korrekt ist, dass bei dem Produkt die gerösteten Kürbiskerne als Verkaufsargument im Vordergrund stehen. Denn die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, wann die Menge einer Zutat auf der Verpackung eines Produkts angegeben werden muss. Dazu zählt beispielsweise, wenn die Zutat im Namen des Produkts erwähnt oder durch Abbildungen oder Worte dargestellt wird.

Verwendet der Hersteller die Zutat nur, um den Geschmack zu verbessern und somit in sehr geringen Mengen, muss er sie nicht auflisten. Darüber hinaus untersagt die LMIV, dass Informationen auf der Verpackung in die Irre führen. Das Verbot bezieht sich in erster Linie auf die Zusammensetzung des Produkts.

Das sagen die Verbraucherzentralen

Verbraucherschützer halten es für unfair, geröstete Kürbiskerne prominent auszuloben und dabei ihre Menge zu verschweigen. "Kaufinteressierte können damit keine fundierte Kaufentscheidung treffen. Sie müssen quasi 'die Katze im Sack' kaufen und erfahren erst nach dem Kauf, wie viele Kürbiskerne ungefähr im Käse stecken", erklären sie.

Um die Beschwerde der Verbraucher nachvollziehen zu können, haben die Verbraucherschützer darüber hinaus den kritisierten Weichkäse selbst gekauft und aufgeschnitten. Das Ergebnis: Sie konnten "nur eine sehr kleine Menge an Kürbiskernstücken im Käse finden."

Die Experten fordern den Hersteller daher auf, zumindest den Gehalt der Kürbiskerne auf der Verpackung anzugeben oder/und ihre Menge auf einen stärker wahrnehmbaren Anteil zu erhöhen.

Das sagt der Hersteller

Die Verbraucherschützer haben den Hersteller mit der Kritik konfrontiert. Dieser klärt, dass das Produkt 1,5 Prozent Kürbiskernstücke enthält. Dennoch kann es aus technischen Gründen stets zu Schwankungen bei der Menge im Käse kommen. "Eine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis ist nicht erforderlich, da es sich hier um kleine Mengen zur Geschmacksgebung handelt, die nicht deklarationspflichtig sind", fügt Savenica Fromage & Dairy Deutschland GmbH abschließend hinzu.

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