Irreführung? Ritter Sport: Verbraucherschützer kritisieren neue Sorte
Weiße Schokolade mit Lakritz? Nicht ganz. Eine Verbraucherin fühlt sich getäuscht – und die Verbraucherzentrale hat eine klare Meinung dazu.
Ritter Sport wird für eine bestimmte Schokolade kritisiert. Die Sorte "Weiße Lakritz" enthält keine Lakritze im klassischen Sinne – obwohl der Name und die Produktabbildung es suggerieren. Eine Kundin beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale und bekam Recht.
Worum geht es?
Tatsächlich enthält die Sorte neben weißer Schokolade auch zwölf Prozent Schokolinsen. Lakritz steht hingegen nicht in der Zutatenliste. Dafür Anisöl, Süßholzextrakt und Ammoniumchlorid – Bestandteile, die einen typischen Lakritzgeschmack hervorbringen. Der Name "Weiße Lakritz" sowie die schwarzen Linsen, die auf der Verpackung abgebildet sind, vermitteln hingegen ein anderes Bild. Erst der Blick auf die Rückseite und die Produktbeschreibung "Schokolinsen mit Lakritzgeschmack" schafft Klarheit.
Irreführender Name
"Ich habe wirklich Lakritz erwartet", schreibt eine Verbraucherin aus Kerpen, die sich über das Produkt beschwert hat. Ihrer Meinung nach lässt die Gestaltung der Verpackung eine andere Zusammensetzung vermuten – ein Vorwurf, den die Verbraucherzentrale teilt.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist die Bezeichnung "Weiße Lakritz" irreführend. "Lakritz" im Produktnamen wecke die Erwartung, dass echte Lakritzstückchen enthalten sind – ähnlich wie bei Sorten, die "Nuss" oder "Rosinen" im Namen tragen und diese Zutaten auch tatsächlich enthalten. Das sei hier nicht der Fall. Dass es durchaus weiße Schokoladen mit Lakritz auf dem Markt gibt, bestärke diese Annahme zusätzlich.
Die Rechtslage
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Verbraucher nicht über die Zusammensetzung eines Lebensmittels getäuscht werden dürfen. Und in einer Branchenrichtlinie des Lebensmittelverbands heißt es: Produkte, die als "Lakritz" bezeichnet werden, sollten mindestens drei Prozent Süßholzsaft enthalten – auch wenn die Richtlinie nicht rechtlich bindend ist.
Die Verbraucherzentrale fordert daher: Ritter Sport sollte die Sorte nur "Weiße Lakritz" nennen, wenn sie echtes Lakritz enthält – nicht nur aromatisierte Schokolinsen mit entsprechender Geschmacksrichtung.
Das sagt der Hersteller
Ritter Sport steht zu dem Namen und Produktbild. In der Stellungnahme heißt es: "Der Sortenname 'Lakritz' auf der Schauseite der Tafel soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick eine Vorstellung über den Geschmack des Produkts vermitteln."
- lebensmittelklarheit.de "Schokoladensorte "Weisse Lakritz" enthält kein Lakritz"